Islam und Menschenrechte
I. Mensch
enrechte als MinimalkonsensEin viele Jahre weit verbreiteter Kulturrelativismus ("Multikulti") kümmerte sich nicht um den rechtlichen und gesellschaftlichen Basiskonsens, der auch Minderheiten zuzumuten ist. Diese Realitätsblindheit ist jetzt abgeklungen. Denn ein Minimalkonsens ist Voraussetzung für ein dauerhaft friedliches Zusammenleben unterschiedlicher Kulturen und Lebensformen in einem Europa, das bei aller Vielfalt eine Identität hat: Es ist eine Zivilisation individueller Mensch
enrechte, die nicht gefährdet werden darf. Daher sei gleich das Ergebnis der folgenden Erläuterungen vorweggenommen: Der traditionell-orthodoxe Islam und erst recht der aggressive Islamismus ist mit einer Kultur individueller Mensch enrechte, die unabhängig von Religion oder säkularer Weltanschauung ist, nicht vereinbar. Beide erstreben als Fernziel eine islamische Weltherrschaft, in der persönliche Rechte gegenüber den politisch Herrschenden nicht vorgesehen sind. Das bedeutet aber keineswegs die Unmöglichkeit, den größten Teil der in Deutschland und Westeuropa lebenden ca. 15-20 Millionen Menschen islamischer Kultur (bei Weitem nicht alle gläubige Muslime) zu integrieren und zu Staatsbürgern bzw. Bürgern Europas zu machen. Es zeigt aber die Bedeutung und Schwierigkeit der Aufgabe. Nach den vom Islam für Auslandsaufenthalt außerhalb islamischer Staaten entwickelten Lehren ist es möglich, wenn nicht geboten, die dort geltenden Rechtsregeln (bis zur islamischen Machtübernahme) einzuhalten, vorausgesetzt, eine substanzielle Glaubensausübung ist möglich. Die Frage, inwieweit die jeweiligen Minderheiten bzw. ihre Führer bereit sind, die Grundregeln demokratischer Rechtsstaatlichkeit mehr als nur äußerlich zu akzeptieren, wird jedoch auch von Kennern unterschiedlich beurteilt (z. B.: positive Tendenz bei Rohe, negative bei Tibi).II. Scha
ria kontra IndividualrechtDas komplexe islamische Scharia-Recht kennt keine Tradition individueller Rechte, wie überhaupt Menschenrechte in keiner religiösen Tradition verankert sind. Sie sind ausschließlich ein Produkt der europäischen Moderne, wo sie sich auf Grund besonderer historischer Umstände auf dem Boden christlicher Kultur und mit Hilfe auch christlicher bzw. sich christlich gebender Gelehrter durchsetzen konnten. Das erfolgte jedoch gegen den anhaltenden Widerstand der christlichen Kirchen (s. Katholische Kirche und Moderne). Dass sich die individuellen Menschenrechte nachträglich mit christlicher Theologie gut begründen ließen, ändert daran nichts. Außereuropäische Kulturen kennen keinen Prozess der Aufklärung oder einen Vorgang wie die Französische Revolution, keine Entsakralisierung der Herrschaft und keine entsprechende kontroverse öffentliche Diskussion.
Wie in anderen vormodernen Kulturen steht auch in der Welt des Islam das Kollektiv im Vordergrund. Da die Scharia eine menschliche Interpretation der als abschließend betrachteten "göttlichen Offenbarung" darstellt, wird sie als Pflichtenlehre verstanden. Zur Schaffung eigenen Rechts ist der Mensch nicht berechtigt. Staaten mit islamischen Systemen beziehen ihre Legitimation von Allah. Immerhin bedeutete es seinerzeit einen historischen Fortschritt, dass (nur) den Christen und Juden als Angehörigen ebenfalls monotheistischer Religionen ein Status als Schutzbefohlene minderen Rechts ("Dhimmi") zuerkannt wurde, während alle anderen riskierten, als Ungläubige eigentlich keine Existenzberechtigung zu haben. Seit der europäischen menschenrechtswidrigen Zwangskolonisierung sind die vormals über große Teile der Welt herrschenden Muslime stark unterprivilegiert und neigen zur Abschottung ihrer Zivilisation. Andere Kulturen oder gar Nichtgläubige können sie nach der Scharia nicht als ebenbürtig respektieren. Sie müssten daher die Scharia kritisieren und ändern, um universale individuelle Menschenrechte anerkennen zu können.
III. Ablehnung der Menschenrec
hte in islamischen StaatenDas Konzept der individuellen Menschenrechte basiert auf der Annahme der Autonomie und formalen Gleichheit aller Menschen unabhängig von Ethnie, Kulturkreis, Geschlecht, Religion bzw. Weltanschauung. Diese Fundamentalrechte müssen von der jeweiligen Gesellschaft, freilich mit notwendigen Modifikationen, ggf. gegenüber dem Staat institutionell verteidigt werden. Diese Voraussetzungen sind in praktisch keinem islamischen Land gegeben, obwohl, bis auf Saudi-Arabien, alle die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" der UN vom 10. 12. 1948 wenigstens unterschrieben haben. Saudi-Arabien, das Haupt der "Organization of the Islamic Conference" (OIC) mit seinen 57 Mitgliedsstaaten, lehnt individuelle Menschenrechte immer noch sogar offiziell ab.
1993 bildeten vormoderne Staaten der OIC, China und andere asiatische Staaten auf der Wiener Weltkonferenz für Menschenrechte eine unheilige Allianz gegen Menschenrechte und machten die Konferenz zu einer Kundgebung gegen dieselben. Der Vertreter Syriens verlangte aus Gründen der Souveränität offen die Streichung des Antifolter-Paragraphen aus dem Schlussdokument. Nach den Jahresberichten von Amnesty International werden die Menschenrechte in keinem einzigen Staat der OIC respektiert. In der Arabischen Charta der Menschenrechte von 2004[1] wird die Scharia zwar nicht direkt erwähnt, wohl aber die Kairoer Erklärung[2] (Maßgeblichkeit der Scharia) und verschiedene grundlegende internationale Menschenrechtsdokumente. Sie trat 2008 in Kraft. Aufgrund dieser Widersprüchlichkeit und aus anderen Gründen hat diese Charta keine praktische Bedeutung.
IV. Gegenangriffe
1. Die zahlreichen Dritte-Welt-Länder, die individuelle Menschenrechte ablehnen, führen nachdrücklich Standardargumente dagegen an, die nichts anderem als der Verteidigung ihrer Willkürherrschaft dienen. Muslime können sich dabei auf den Koran stützen, wonach die Obrigkeit von Allah eingesetzt sei. Und es sind traditionell orthodoxe Geistliche (d. h. Schriftgelehrte, "Ulema"), die die Diktatoren legitimieren. Die Vertreter solcher Länder sprechen von westlichem Kulturimperialismus, ja Rassismus, und verlangen nicht Rechte für den Einzelnen (die in ihren Ländern mit Füßen getreten werden), sondern für ihre Systeme bzw. die Kollektive kultureller Minderheiten im Westen, damit diese der dortigen Mehrheit ihren Stempel entgegen dem allgemeinen Identitätsinteresse der jeweiligen Gesellschaft aufdrücken können. Merkwürdigerweise hatten sie damit auch hierzulande sogar Erfolg, nämlich bei Kulturrelativisten, denen alles mehr oder weniger gleich gültig ist. Bei dieser Sicht konnte man Salman Rushdie mit gutem multikulturellem Gewissen 1989 ff. seinen mörderischen Verfolgern überlassen. Die Dreistigkeit mancher Repräsentanten von Minderheiten ist erstaunlich. Muslimische Briten traten öffentlich für Rushdies Ermordung ein, verbrannten Bücher, gründeten ein alternatives Parlament und forderten zu ihren Gunsten Zensur. 2002 berichtete der damalige niederländische Integrationsminister van Boxtel, vier islamische Imame hätten im niederländischen Fernsehen die Errichtung von Schutzzonen für die Absonderung muslimischer Frauen gefordert und zu Spenden für die Finanzierung palästinensischer Terrorakte aufgefordert. Bassam Tibi bestätigte vergleichbare öffentliche Auftritte aus eigenem Erleben. Die Duldung solcher Erscheinungen ist aber kein Zeichen positiver Toleranz, sondern von moralischer Trägheit, ja Verantwortungslosigkeit und kultureller Selbstverleugnung.[3]
2. Muslime haben den Spieß sogar umgedreht. Die Muslime seien die Pioniere der Menschenrechte, und zwar schon seit dem 7. Jh. Das erklärte etwa ausgerechnet Scheich Mohammed al-Ghazali in seinem Menschenrechtsbuch, derselbe einflussreiche und angesehene Ägypter, der jeden für vogelfrei erklärte, der sich gegen die Anwendung der Scharia (oder was er dafür ausgibt) ausspricht, ja die straflose Tötung eines "Apostaten" zur religiösen Pflicht erklärte. Bereits 1981 wurde eine Islamische Deklaration der Menschenrechte veröffentlicht, bezeichnenderweise in Europa (Paris). Sie beginnt mit der kühnen Behauptung, vor 1400 Jahren habe der Islam die rechtliche Basis für die Menschenrechte in vollem Umfang gelegt und die Gesellschaft demgemäß gestaltet - eine in jeder Beziehung völlig freie Erfindung, wobei die einzelnen Menschenrechte jeweils durch großzügige Anwendung von Koran- und Hadith-Zitaten belegt zu werden versuchen. Es handelt sich um ein typisch rhetorisches Dokument bar jeglichen Realitätsbezugs.
V. Keine Pax Islamica
Solches Denken kann keine für Nichtmuslime akzeptable Weltordnung hervorbringen. Eine andere Möglichkeit für eine friedlichere Welt als die, dass auch der Islam religiös-weltanschaulichen Pluralismus als formales Prinzip zulässt mit der Folge der Religionsfreiheit und anderer universaler Freiheiten auch für Andersdenkende, ist objektiv nicht erkennbar. Das kann auch nicht als Kulturimperialismus verunglimpft werden. Zumindest für die in westlichen Demokratien lebenden islamischen Minderheiten ist zu fordern, dass sie unsere zentralen Werte anerkennen, zumindest respektieren: Pluralismus, Toleranz, Trennung von Politik und Religion, individuelle Menschenrechte. Nach der angedeuteten islamischen Theorie für nichtmuslimische Staaten ist das ohne weiteres möglich; fraglich ist nur ihre praktische Einhaltung durch das muslimische Führungspersonal im Hinblick auf den starken Einfluss der Orthodoxie und des Fundamentalismus, insbesondere wegen ausländischer Finanzierung (Saudi-Arabien) und ausländischer Lehrkräfte (türkische Imame).
VI. Is
lam und Mensc henrechte in Deutschland1. Angesichts solcher Erfahrungen ist auch bei der Islamischen Charta, die der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) am 3. 2. 2002 (d. h. nach dem 11. 9. 2001) einstimmig beschlossen hat, Vorsicht geboten. Seine 21 Punkte sind derart positiv im Sinn einer pluralistischen Gesellschaft und des GG, dass sie bei oberflächlicher Betrachtung völlig unislamisch wirken. Die islamische Religion wird als aufklärerisch-vernunftbetont und als "die Religion des Friedens" bezeichnet. Bei genauerem Hinsehen, auch auf das nicht Gesagte, ergeben sich zahlreiche Fragen, schon bezüglich der angestrebten Verbindungen zur islamischen Welt, mit der ja inhaltlich und politisch ein derartig revolutionärer deutscher Islam nur noch wenig zu tun hätte. Auch hatte sich der (nur eine relativ kleine islamische Minderheit repräsentierende) Zentralrat keineswegs als Vorkämpfer eines weltoffenen Reformislam hervorgetan. Es ist daher von höchstem Interesse, dass selbst aus Reihen der Mitgliedsverbände deutliche Kritik kam.
2. Ein Teil der Mitgliedsverbände trat für eine strikte Auslegung der Scharia ein und stand den ideologischen Zielen der Muslimbruderschaft oder den Kreisen um den pakistanischen Vordenker der Fundamentalisten, Maududi, nahe. Das Islamische Zentrum München ist hier zu nennen. Ein Ehrenmitglied des Rates ist Yusuf Islam alias Cat Stevens, der seinerzeit nichts dagegen gehabt hätte, wenn das berüchtigte Fetwa Khomeinis gegen Salman Rushdie vollstreckt worden wäre. Mittlerweile ist er vom harten Islamismus abgerückt. Was beim Zentralrat über die Rollenverteilung von Mann und Frau gesagt wurde, erinnert nach Beobachtern an einschlägige islamistische Flugschriften. Von bürgerlicher Gleichberechtigung der Frau ist im Dokument nichts zu lesen. In der deutschsprachigen Zeitschrift al-Islam kritisierte der leitende Redakteur Rainer Brunner 2002, die Charta sei "ohne Rücksicht auf die allermeisten in Deutschland lebenden Muslime gemacht" worden. Davon, dass Muslime in der Diaspora grundsätzlich verpflichtet seien, sich an die lokale Rechtsordnung zu halten, könne "keine Rede sein". Weiter hieß es: "Tatsächlich bestehen (...) zwischen der islamischen Lehre und den ‚Menschenrechten’ unüberbrückbare Unterschiede, insbesondere im Hinblick auf die Frau." Die Beteuerung des Zentralrats, man ziele nicht auf die Herstellung eines klerikalen Gottesstaates ab, wurde scharf zurückgewiesen: "Hier hat der Wolf aber gehörig Kreide gefressen! (...) Niemand wird ernsthaft glauben, was der Zentralrat hier vorträgt." Natürlich werde die säkulare Demokratie als Tatsache anerkannt. Sie sei aber für die Muslime "ein Ansporn, sich nach besten Kräften dafür einzusetzen, diese Gesellschaft in eine islamgemäße umzuwandeln ... Es ist, gelinde gesagt, zumindest unfair, die Menschen, mit denen man hierzulande zusammenlebt, darüber hinwegzutäuschen, wie das hier versucht wird".[4]
VII. Perspektiven
Ein islamischer Weg zu individuellen Menschenrechten in Deutschland, Europa oder gar weltweit ist erst in Ansätzen in Sicht. Auch die anerkannte, genau differenzierende und insgesamt eher optimistische Spezialistin Spuler-Stegemann ist skeptisch: Nach einer 1999 veröffentlichten Umfrage hielten damals etwas mehr als die Hälfte der in Deutschland lebenden Muslime Koran und Grundgesetz für unvereinbar.[5] Das Grundproblem dürfte darin liegen, dass die verschiedenen Verständnisse der Scharia als untrennbarer Kernbestandteil des Islam verstanden werden, während sie sich tatsächlich erst etwa 100 Jahre nach Mohammeds Tod als zweifellos menschliche Konstrukte zu entwickeln begannen. Mit dem Koran allein gäbe es wohl weit weniger Probleme. Immer wieder unternommene innerislamische Versuche, einen aufgeklärteren Islam zu entwickeln, sind vereinzelt geblieben und in islamischen Ländern derzeit lebensgefährlich. Die Entwicklung eines "Euro-Islam"[6], der in vielen Einzelpersonen schon verwirklicht sein mag, wäre daher dringlich. Hoffnungsvolle Momente fehlen nicht. Manche Autoren sehen in islamischen Deklarationen ein gewisses positives Entwicklungspotential.[7] "Der Islam" wird in Deutschland auf Dauer nicht ohne Anpassungen an die hiesige Kultur bleiben, was ja trotz des terroristischen Einflusses des "Islamischen Staats" in Syrien/Irak bei vielen muslimischen gut ausgebildeten jungen Leuten sichtbar ist. Die Soziologin und Islamwissenschaftlerin Yasemin El-Menouar, seit 2012 beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge tätig, kommt in ihrer Untersuchung zum Sozialkapital der Muslime in Deutschland zum Ergebnis, dass sich fromme Muslime "ihre eigenen Integrationswege in die deutsche Gesellschaft suchen"[8], wobei sie dem klassisch-orthodoxen Islam (gruppeninternes Sozialverhalten) den Reformislam (Neo-Orthodoxie; sozial orientierte Außenkontakte) entgegenstellt.
>> Islam; Islamischer Religionsunterricht; Menschenrechte; Toleranz.
Literatur:
- Albrecht, Sarah: Wie "islamisch ist Europa? Muslimische Perspektiven auf die Vereinbarkeit islamischer Normen mit dem Leben in westlichen Gesellschaften. Gütersloh 2016 (Bertelsmann-Stiftung) = bertelsmann-stiftung.de/.../Europa.pdf
- Al-Midani, Mohammed Amin: Die islamischen Staaten und die Allgemeine Erklärung der Mensc henrechte, Gewissen und Freiheit 54, 2000, 50-66.
- Amor, Abdelfattah: Verfassung und Religion in den muslimischen Staaten, Teil I, Gewissen und Freiheit Nr 49 (1997), 46-58; Teil II in Nr. 50(1998), 117 ff.; Teil III in Nr 51 (1998), 53-68; Teil IV in Nr. 52 (1999), 34-47 (zur Lage des Individuums).
- Badinter, Elisabeth u. a. (Hg.): Die Gotteskrieger und die falsche To leranz, 2. A. 2002.
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Hg.: Haug, Sonja/Müssig, Stefanie/Stichs, Anja: Muslimisches Leben in Deutschland. Forschungsbericht 6, Nürnberg 2009.
- Czermak, Gerhard: Religions- und Weltans chauungsrecht, 2. A. 2017
- Duncker, Anne: Mensch enrechte im Is lam. Eine Analyse islamischer Erklärungen über die Mensche nrechte. Berlin 2006, 142 S.
- Fischer, Mattias G./Diab, Amal: I slam und Mens chenrechte, NJW 2007,2972-2975.
- Rohe, Mathias: Der Isl am - Alltagskonflikte und Lösungen. Rechtliche Perspektiven. Freiburg i. Br. 2001, 221 S.
- Spenlen, Klaus (Hg.): Gehört der Isl am zu Deutschland? Fakten und Analysen zu einem Meinungsstreit. Düsseldorf 2013, 473 S.
- Tibi, Bassam: Im Schatten Allahs. Der Isl am und die Mensche nrechte. Neuausgabe 2003 (Ullstein-TB, 623 S.).
- [1] s. näher Fischer/Diab, 2007; Text ag-friedensforschung.de/.../arabisch.html
- [3] S. B. Tibi, 2003, 255
- [4] Zeitschrift al-Is lam, 2002, Nr. 2, S. 4-8 und 10-16; dazu die Internetzeitung "Die Gazette" vom 2. 9. 2002 mit Zitaten, s. http://gazette.de/.../Brunner04.html.
- [5] Moslemische Revue H. 2/1999, 113.
- [6] B. Tibi a .a. O. 455-529.
- [7] M. Fischer und A. Diab, a. a. O. 2007.
- [8] Yasemin El-Menouar, in: K. Spenlen a. a. O. 369/382.
© Gerhard Czermak / ifw (2017)