Kirchliches Arbeitsrecht: Gutachten zur Verfassungsbeschwerde der Diakonie

Im März 2019 hat das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. in der Rechtssache "Egenberger" beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde eingelegt. Diese richtet sich unmittelbar gegen das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Oktober 2018 (Az. 8 AZR 501/14) und mittelbar gegen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 17. April 2018 (Rs. C-414/16). Inhaltlich geht es um das kirchliche Arbeitsrecht, genauer die kirchliche Einstellungspolitik, welche die Richter als diskriminierend bewerteten. Gegen diese Entscheidungen wendet sich die Diakonie. Das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) hat daher den bekannten Experten Prof. Dr. Hartmut Kreß, Professor em. für Systematische Theologie in der Evangelisch-Theologischen Fakultät der Universität Bonn, zudem Lehrbeauftragter an der Juristischen Fakultät der Universität Düsseldorf und Beirat der Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen der Diakonie in Württemberg, um ein Gutachten zur Verfassungsbeschwerde der Diakonie gebeten. Sein Gutachten wurde am 13.9.2019 beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Das Gutachten von Prof. Kreß belegt die Berechtigung der Korrektur des kirchlichen Arbeitsrechts durch den Europäischen Gerichtshof und durch das Bundesarbeitsgericht. Es thematisiert darüber hinaus die Entstehungsgeschichte des sog. kirchlichen Selbstbestimmungsrechts sowie die inneren Unschlüssigkeiten in der kirchlichen Theorie und Praxis im Bereich des Arbeitsrechts (Begriff der "Dienstgemeinschaft"). Damit bietet das Gutachten eine maßgebliche Ergänzung für die Bewertung der Verfassungsbeschwerde durch die Karlsruher Richter. 

Hier ist es in redaktionell überarbeiteter Form veröffentlicht (Abschluss am 21.9.2020).