Kirchliches Arbeitsrecht: ifw-Gutachten beim BVerfG im Fall „Egenberger“ eingereicht

Im März 2019 hat das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. in der Rechtssache "Egenberger" beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde eingelegt. Diese richtet sich unmittelbar gegen das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Oktober 2018 (Az. 8 AZR 501/14) und mittelbar gegen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 17. April 2018 (Rs. C-414/16). Inhaltlich geht es um das kirchliche Arbeitsrecht, genauer die kirchliche Einstellungspolitik, welche die Richter als diskriminierend bewerteten. Gegen diese Entscheidungen wendet sich die Diakonie. Zu den Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde der Diakonie hat das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) zwei Rechtsgutachten bei renommierten Experten in Auftrag gegeben.