Arbeitsrecht

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Teilerfolg vor dem LAG Hamm für Chefarzt Joachim Volz

In der Berufungsverhandlung des vom ifw unterstützten Rechtsstreits des Gynäkologen Prof. Dr. Joachim Volz konnte am 05.02.2026 vor dem Landesarbeitsgericht Hamm ein Teilerfolg erzielt werden. Die stellvertretende ifw-Direktorin Dr. Jessica Hamed zeigt sich gegenüber dem humanistischen Pressedienst zwar erleichtert, sieht aber die grundlegenden Rechtsfragen als ungelöst an

"Wir freuen uns einerseits natürlich darüber, dass die Berufung im Hinblick auf die Nebentätigkeit von Herrn Volz erfolgreich war. Das bedeutet nämlich, dass Herr Volz seine Patientinnen wieder vollumfänglich betreuen und nötigenfalls auch einen Schwangerschaftsabbruch durchführen kann. Für den Moment ist das also eine große Erleichterung.

Anderseits zeigt das Urteil auch, schließlich wurde die Dienstanweisung (Schwangerschaftsabbrüche nur bei Gefahr für Leib und Leben) im Rahmen seiner angestellten Tätigkeit vom Landesarbeitsgericht bestätigt, dass ein politisches Handeln dringend erforderlich ist."

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MedR: Anmerkungen zum Urteil des Arbeitsgerichts Hamm in Sachen Joachim Volz

Am 05.02.2026 findet vor dem Landesarbeitsgericht Hamm in dem vom ifw unterstützten Rechtsstreit des Gynäkologen Prof. Dr. Joachim Volz die Berufungsverhandlung statt. In erster Instanz unterlag der renommierte Chefarzt, doch die stellvertretende ifw-Direktorin Jessica Hamed zeigt sich zuversichtlich:  »Wir sind davon überzeugt, dass sich letztlich unsere Rechtsauffassung durchsetzen wird.« Die Juristin erläuterte am 25.08.2025 in einem ausführlichen Interview mit der Deutschen Welle, wieso das ifw das Urteil für falsch hält und welche rechtspolitischen Fragestellungen sich ergeben.

Im ersten Heft der juristischen Fachzeitschrift Medizinrecht im Jahr 2026 sind zum Urteil des Arbeitsgerichts Hamm vom 08.08.2025 (2 Ca 182/25) zwei Anmerkungen erschienen (S. 37-40 und S. 81-83).

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»Medizin ist keine Glaubenssache«

Am 05.02.2026 findet vor dem Landesarbeitsgericht Hamm in dem vom ifw unterstützten Rechtsstreit des Gynäkologen Prof. Dr. Joachim Volz die Berufungsverhandlung statt. In erster Instanz unterlag der renommierte Chefarzt, doch die stellvertretende ifw-Direktorin Jessica Hamed zeigt sich zuversichtlich:  »Wir sind davon überzeugt, dass sich letztlich unsere Rechtsauffassung durchsetzen wird.« Die Juristin erläuterte am 25.08.2025 in einem ausführlichen Interview mit der Deutschen Welle, wieso das ifw das Urteil für falsch hält und welche rechtspolitischen Fragestellungen sich ergeben.

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Der Fall Egenberger - neuer Zwiespalt für das kirchliche Arbeitsrecht und ein Pyrrhussieg der Kirche

Im Fall "Egenberger" (hier und hier) hat das Bundesverfassungsgericht nach sechs Jahren über die Verfassungsbeschwerde des Evangelischen Werkes für Diakonie und Entwicklung entschieden. Die Diakonie hatte das Urteil des Bundesarbeitsgerichts angefochten, das der konfessionsfreien Bewerberin Vera Egenberger eine Entschädigung wegen Diskriminierung zugesprochen hatte. Zuvor hatte das Bundesarbeitsgericht den Fall dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegt. 

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Fall Egenberger - die Grenzen des kirchlichen Arbeitsrechts

Im Fall "Egenberger" (hier und hier) hat das Bundesverfassungsgericht nach sechs Jahren über die Verfassungsbeschwerde des Evangelischen Werkes für Diakonie und Entwicklung entschieden. Die Diakonie hatte das Urteil des Bundesarbeitsgerichts angefochten, das der konfessionsfreien Bewerberin Vera Egenberger eine Entschädigung wegen Diskriminierung zugesprochen hatte. Zuvor hatte das Bundesarbeitsgericht den Fall dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegt.

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»Im Konfliktfall entscheide ich mich für die Gesundheit der Frauen – und gegen die Dogmen der Kirche«

Die Giordano-Bruno-Stiftung berichtet über den vom ifw unterstützten Rechtsstreit des Gynäkologen Prof. Dr. Joachim Volz:

"Das »christliche Krankenhaus« Lippstadt untersagt dem Leiter der dortigen Frauenklinik, Prof. Dr. Joachim Volz, medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, doch der Arzt leistet Widerstand, um Frauen in Notlagen weiterhin helfen zu können. Sein Rechtsfall könnte viele »Selbstverständlichkeiten« in Frage stellen – nicht nur das kirchliche Arbeitsrecht, sondern auch die Rolle konfessioneller Träger in der Wohlfahrtspflege sowie die gesetzlichen Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch und zur Fortpflanzungsmedizin."

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