IFG-Anfrage: Muezzinruf: Regelungen zum „Modellprojekt für Moscheegemeinden“ der Stadt Köln

Adressat der Anfrage: Kommunalverwaltung Köln

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Datum: 12.11.2021

Inhalt der Anfrage

1. Informationen (z.B. Konzeptpapier mit den Schritten des Genehmigungsverfahrens, Verwaltungsakte, Weisungen, Stellungnahmen, Gesprächsnotizen) zu dem "Modellprojekt für Moscheegemeinden", das die Stadt Köln am 7.10.2021 der Öffentlichkeit vorgestellt hat.

2. Liste der Kriterien, mit denen die Stadt Köln in zwei Jahren den Erfolg oder Misserfolg des "Modellprojekts für Moscheegemeinden" bewerten wird.

3. Mustervertrag, den die Stadt Köln mit den Moscheegemeinden als öffentlich-rechtlichen Vertrag nach VwVfG NRW abschließen will; bzw. Verträge, welche die Stadt Köln mit den Moscheegemeinden nach VwVfG NRW abgeschlossen hat.

4. Liste derjenigen Islamverbände und Moscheegemeinden (z.B. ATİB, IGMG, MB), deren verfassungsfeindliche Bestrebungen offen in den Berichten der Verfassungsschutzbehörden benannt sind und die von dem politischen Angebot der Stadt Köln zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages ausgenommen sind.

5. Konzept der Beschwerdestelle der Stadt Köln für "jede Gemeinde". 

6. Wenn es sich bei #5 nicht um eine öffentliche Stelle der Stadt, sondern um eine private Stelle des jeweiligen Vertragspartners der Stadt Köln handelt: Konzept der Stadt Köln zum Datenschutz der Beschwerdeführenden. Hintergrund ist die Ankündigung: "Zudem ist für jede Gemeinde eine Ansprechperson für die Nachbarschaft zu benennen, die Fragen beantworten oder Beschwerden entgegennehmen kann." 

7. Konzept der Stadt Köln betreffend der Beschwerdeführenden mit besonderem Schutzbedürfnis. Hintergrund: zum Beispiel betreffend Ex-MuslimInnen (ihre Abkehr vom Islam wird laut wissenschaftlicher Untersuchungen von manchen Moscheegemeinden und ihren Anhängern als todeswürdiges Vergehen angesehen) oder betreffend der Menschen mit türkischem oder kurdischem Migrationshintergrund, die der türkischen Regierung und der von ihr vertretenen Ausrichtung des Islam oppositionell eingestellt sind (laut Medienberichten finden in Deutschland Nachstellungen und Repressionen durch die türkische Religionsbehörde und anderer Regierungsstellen statt).

8. Informationen (z.B. Konzeptpapier mit den Schritten des Genehmigungsverfahrens, Verwaltungsakte, Weisungen, Stellungnahmen, Gesprächsnotizen) betreffend anderer Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die ihre religiös und weltanschaulich motivierten Geräusche im öffentlichen Raum der Stadt Köln praktizieren möchten.

Status der Anfrage

Die Anfrage ist abschließend bearbeitet. Die begehrte Auskunft wurde nicht gewährt:

  1. Die Stadt Köln hat die Anfrage nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet und erhielt von uns eine Mahnung am 14. Dezember 2021.
  2. Am 21. Dezember 2021 ging ein Schreiben ein (abgesendet von "Ihr Diversity-Team, Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin, Amt für Integration und Vielfalt, Abteilung Vielfalt 161"), in dem ohne Bezug auf die konkreten Punkte des IFG-Antrages in unstrukturierter Form auf verschiedene, bereits bekannte, öffentlich zugängliche Informationen der Stadt Köln hingewiesen wird.
  3. Am 22. Dezember 2021 haben wir geantwortet: "Sollte es sich bei Ihrem Schreiben vom 21. Dezember 2021 13:59 um die Antwort Ihrer Behörde auf meine Informationsfreiheitsanfrage handeln, erwarte ich umgehend Ihren rechtsmittelfähigen Bescheid.
  4. Mit Schreiben vom 11. Januar 2022 wurde ein rechtsmittelfähiger Bescheid erteilt, nach dem die Anfrage mit Bezug auf § 6 (b) IFG abgelehnt wird, weil sich die Verfahrensregelungen noch in der verwaltungsinternen Abstimmung befänden.