Informationsfreiheitsgesetz

Schlagwort Informationsfreiheitsgesetz

IFG-Anfrage: Muezzinruf: Regelungen zum „Modellprojekt für Moscheegemeinden“ der Stadt Köln

Diese IFG-Anfrage zielt u. a. auf die Herausgabe von Informationen (z. B. Konzeptpapier mit den Schritten des Genehmigungsverfahrens, Musterverträge, Verwaltungsakte, Weisungen, Stellungnahmen, Gesprächsnotizen) zu dem "Modellprojekt für Moscheegemeinden", das die Stadt Köln am 7.10.2021 der Öffentlichkeit vorgestellt hat. Zudem wird die Stadtverwaltung gebeten, für mehr Transparenz zu sorgen und die Liste der Kriterien, mit denen sie in zwei Jahren den Erfolg oder Misserfolg des "Modellprojekts für Moscheegemeinden" bewerten wird, zu veröffentlichen. Die Anfrage ist abschließend bearbeitet. Die begehrte Auskunft wurde nicht gewährt. 

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Informationsfreiheit: Der Fall Seyran Ateş / Bundesrechnungshof

wegen: Verletzung der Presse- und Informationsfreiheit.

Mit E-Mail vom 03.02.2021 beantragt die ifw-Beirätin Seyran Ateş Zugang zu den Prüfergebnissen des Bundesrechnungshofs zur Förderung von Islamic Relief Deutschland e.V. und Islamic Relief Worldwide aus den Mitteln des Auswärtigen Amtes. Mit Bescheid vom 09.02.2021 lehnt der Bundesrechnungshof die Herausgabe ab. Der daraufhin am 07.03.2021 eingereichte Widerspruch wurde mit Widerspruchsbescheid vom 30.04.2021 zurückgewiesen. Am 19.05.2021 reicht Ateş beim Verwaltungsgericht Köln Klage ein.

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IFG-Anfrage: Informationen zur Berücksichtigung von Okkultismus durch das BMAS im Rahmen des Opferentschädigungsgesetzes SGB 13 bzw. SGB 14

Bei der Benennung des neuen Sozialgesetzbuches (SGB) zur Opferentschädigung wollte Sozialminister Hubertus Heil (SPD) die als Unglückszahl geltende "13" überspringen. Das neue SGB für den Bereich der Opferentschädigung sollte nicht SGB XIII (13), sondern SGB XIV (14) heißen. War es ein beabsichtigter politischer Effekt des Bundesministers Heil, die öffentliche Debatte vom Thema des islamistischen Terroranschlags in Berlin auf das populäre Thema der okkulten Fragen einer numerischen Zahl zu verschieben und damit von dem aus Opfersicht offenkundigen Regierungsversagen hinsichtlich der Gefahren und der Folgen des Islamismus abzulenken? Anfrage abgeschlossen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hatte zuvor die Frist der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit um 91 Tage überschritten und erhielt vom ifw zwei Mahnungen.

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IFG-Anfrage: Rechtsstaatlichkeit der Aktenführung und besondere Aspekte der Einhaltung des Verfassungsgebotes der religiösen und weltanschaulichen Neutralität durch den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages

Das ifw hat auf Grund von Eingaben aus der Bundeswehr und verschiedener vom Institut unterstützter Rechtsfälle im Zusammenhang mit der Einhaltung des Verfassungsgebotes der religiösen und weltanschaulichen Neutralität Anlass zum Zweifel, dass bei den Berichten des Wehrbeauftragten Hans-Peter Bartels (SPD) an den Bundestag, Sachverhalte dieser Eingaben vollständig und korrekt dargestellt wurden. Insgesamt zeichnen sich die Berichte des Wehrbeauftragten durch eine kirchlich-religiöse Schlagseite aus. Die Anfrage wurde abgelehnt. Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages ist nach dem IFG nicht zur Auskunft verpflichtet.

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IFG-Anfrage: Informationen des Bundeskanzleramts im Zusammenhang mit Fällen von sexuellem Missbrauch im Bereich der Katholischen Kirche aus dem Jahr 2010

Im Februar 2010 äußerte die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger öffentlich, dass die katholische Kirche ihrer Auffassung nach bisher kein aktives Interesse an lückenloser Aufklärung der sexuellen Missbrauchsfälle in den eigenen Reihen gezeigt habe und mit den staatlichen Strafverfolgungsbehörden bisher nicht konstruktiv zusammen arbeite. Der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Robert Zollitsch, warf der Ministerin daraufhin falsche Tatsachenbehauptungen vor und verlangte von ihr eine Entschuldigung sowie eine Korrektur dieser Behauptungen binnen 24 Stunden. Nach einem Telefonat von Zollitsch mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und einem Gesprächsangebot durch die Justizministerin nahm Zollitsch das Ultimatum zurück. Laut Merkur/DPA vom 24. Februar 2010 wurde "Stillschweigen" zwischen Kanzlerin Merkel und Erzbischof Zollitsch zu dem o.g. Austausch vereinbart. Die FAZ berichtete anschließend, die Bundeskanzlerin habe sich in diesem Streit "hinter Bischof Zollitsch gestellt." Um die Hintergründe der medienwirksamen Parteinahme der Bundeskanzlerin zugunsten der Interessen des Bischofs und der katholischen Kirche aufzuklären, hat das ifw Auskunft auf Basis des IFG zu dem Austausch zwischen Kanzlerin Merkel und Erzbischof Zollitsch beantragt. Die Anfrage ist abgeschlossen. Am 18.02.2019 übersandte das Bundeskanzleramt vier Akten.

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