IFG-Anfrage

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IFG-Anfrage: Muezzinruf: Regelungen zum „Modellprojekt für Moscheegemeinden“ der Stadt Köln

Diese IFG-Anfrage zielt u. a. auf die Herausgabe von Informationen (z. B. Konzeptpapier mit den Schritten des Genehmigungsverfahrens, Musterverträge, Verwaltungsakte, Weisungen, Stellungnahmen, Gesprächsnotizen) zu dem "Modellprojekt für Moscheegemeinden", das die Stadt Köln am 7.10.2021 der Öffentlichkeit vorgestellt hat. Zudem wird die Stadtverwaltung gebeten, für mehr Transparenz zu sorgen und die Liste der Kriterien, mit denen sie in zwei Jahren den Erfolg oder Misserfolg des "Modellprojekts für Moscheegemeinden" bewerten wird, zu veröffentlichen. Die Anfrage ist abschließend bearbeitet. Die begehrte Auskunft wurde nicht gewährt. 

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IFG-Anfrage: Reaktion des Staatsministers im AA, Niels Annen MdB (SPD), auf Aussagen des Kalifen der Ahmadiyya Muslim Jamaat am 22. Oktober 2019 in Berlin

Diese IFG-Anfrage hat den Text der Rede des Staatsministers Niels Annen MdB (SPD) auf der Veranstaltung "Islam und Europa" der Ahmadiyya Muslim Jamaat im Hotel Adlon in Berlin vom 22. Oktober 2019 angefordert, sowie Stellungnahmen, Gesprächsnotizen oder Verwaltungsakte, mit denen das AA auf die Rede "Seiner Heiligkeit, Kalif und Oberhaupt der weltweiten Ahmadiyya Muslim Jamaat, Hadhrat Mirza Masroor Ahmad (aba)" reagiert hat. Die Anfrage ist abgeschlossen. Das AA verneinte den Anspruch des ifw auf Informationszugang und verwies bzgl. der Rede auf den Youtube-Kanal "Muslim TV" (betrieben von Ahmadiyya), um genaueres zur Position des AA-Staatsministers zu erfahren. Die Aktenführung im AA wie auch die ausgebliebene Reaktion des Staatsministers gegenüber dem Kalifen auf dessen verbale Angriffe gegen Apostaten und religionsfreie Menschen bewertet das ifw als unangemessen distanzlos, unzureichend und nachbesserungsbedürftig.

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IFG-Anfrage: Bundeswehr: Lebenskundlicher Unterricht durch die Militärseelsorge und Ausweitung der Militärseelsorge

Diese IFG-Anfrage will Informationen zum "Lebenskundlichen Unterricht" und zur "Ethischen Bildung in der Bundeswehr" offenlegen. Im Zentrum des Interesses steht die Vereinbarkeit der verbindlichen Teilnahme der SoldatInnen am Unterricht und der weltanschaulichen Gebundenheit und Erkennbarkeit der unterrichtenden Militärgeistlichen mit Art. 4 Abs. 1 GG. Zudem werden Informationen zur Einrichtung einer islamischen Militärseelsorge, dem "Dreistufenplan" und den Anforderungsprofil von Militärimamen in der Bundeswehr erfragt. Die Anfrage läuft mit Frist 03.03.2020.

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IFG-Anfrage: Förderung des BMZ von Vorhaben der kirchlichen Hilfswerke

Die IFG-Anfrage hat die Förderrichtlinie und Planungspapiere der globalen Zuwendungen des BMZ für die Evangelische Zentralstelle für Entwicklungshilfe (EZE) in Bonn und die Katholische Zentralstelle für Entwicklungshilfe (KZE) offengelegt. Laut Projektliste (492 S.) flossen seit 2017 in BMZ-geförderten Projekten der kirchlichen Hilfswerke Bundesmittel in Höhe von knapp 1 Mrd. Euro an kirchliche Vereine. Eine Gleichberechtigung von privaten Trägern anderer weltanschaulicher Ausrichtung – sei es religiöser oder nicht-religiöser Art – findet jedoch nicht statt. Die Anfrage ist abgeschlossen.

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IFG-Anfrage: Kirchliches Arbeitsrecht: Teilnehmerkreis und Stellungnahmen von BundesverfassungsrichterInnen bei den „Essener Gesprächen zum Thema Staat und Kirche“

Ausweislich des Artikels von Joachim Frank in der Frankfurter Rundschau (FR) "Chefarzt-Fall: Lockruf der Richter" vom 30.06.2019 haben drei BundesverfassungsrichterInnen an den diesjährigen "Essener Gesprächen zum Thema Staat und Kirche" teilgenommen, wo zwei von ihnen "deutliche Avancen" an die Kirchenfunktionäre machten, einen Grundsatzfall zum kirchlichen Arbeitsrecht "doch noch einmal nach Karlsruhe [zu] tragen". Unklar ist, um welche drei BundesverfassungsrichterInnen es sich dabei handelt und wie sie sich konkret geäußert haben. Mit dieser IFG-Anfrage wird versucht, diese Fragen aufzuklären.

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IFG-Anfrage: Informationen zur Berücksichtigung von Okkultismus durch das BMAS im Rahmen des Opferentschädigungsgesetzes SGB 13 bzw. SGB 14

Bei der Benennung des neuen Sozialgesetzbuches (SGB) zur Opferentschädigung wollte Sozialminister Hubertus Heil (SPD) die als Unglückszahl geltende "13" überspringen. Das neue SGB für den Bereich der Opferentschädigung sollte nicht SGB XIII (13), sondern SGB XIV (14) heißen. War es ein beabsichtigter politischer Effekt des Bundesministers Heil, die öffentliche Debatte vom Thema des islamistischen Terroranschlags in Berlin auf das populäre Thema der okkulten Fragen einer numerischen Zahl zu verschieben und damit von dem aus Opfersicht offenkundigen Regierungsversagen hinsichtlich der Gefahren und der Folgen des Islamismus abzulenken? Anfrage abgeschlossen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hatte zuvor die Frist der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit um 91 Tage überschritten und erhielt vom ifw zwei Mahnungen.

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IFG-Anfrage: Rechtsstaatlichkeit der Aktenführung und besondere Aspekte der Einhaltung des Verfassungsgebotes der religiösen und weltanschaulichen Neutralität durch den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages

Das ifw hat auf Grund von Eingaben aus der Bundeswehr und verschiedener vom Institut unterstützter Rechtsfälle im Zusammenhang mit der Einhaltung des Verfassungsgebotes der religiösen und weltanschaulichen Neutralität Anlass zum Zweifel, dass bei den Berichten des Wehrbeauftragten Hans-Peter Bartels (SPD) an den Bundestag, Sachverhalte dieser Eingaben vollständig und korrekt dargestellt wurden. Insgesamt zeichnen sich die Berichte des Wehrbeauftragten durch eine kirchlich-religiöse Schlagseite aus. Die Anfrage wurde abgelehnt. Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages ist nach dem IFG nicht zur Auskunft verpflichtet.

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IFG-Anfrage: Informationen des Bundeskanzleramts im Zusammenhang mit Fällen von sexuellem Missbrauch im Bereich der Katholischen Kirche aus dem Jahr 2010

Im Februar 2010 äußerte die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger öffentlich, dass die katholische Kirche ihrer Auffassung nach bisher kein aktives Interesse an lückenloser Aufklärung der sexuellen Missbrauchsfälle in den eigenen Reihen gezeigt habe und mit den staatlichen Strafverfolgungsbehörden bisher nicht konstruktiv zusammen arbeite. Der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Robert Zollitsch, warf der Ministerin daraufhin falsche Tatsachenbehauptungen vor und verlangte von ihr eine Entschuldigung sowie eine Korrektur dieser Behauptungen binnen 24 Stunden. Nach einem Telefonat von Zollitsch mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und einem Gesprächsangebot durch die Justizministerin nahm Zollitsch das Ultimatum zurück. Laut Merkur/DPA vom 24. Februar 2010 wurde "Stillschweigen" zwischen Kanzlerin Merkel und Erzbischof Zollitsch zu dem o.g. Austausch vereinbart. Die FAZ berichtete anschließend, die Bundeskanzlerin habe sich in diesem Streit "hinter Bischof Zollitsch gestellt." Um die Hintergründe der medienwirksamen Parteinahme der Bundeskanzlerin zugunsten der Interessen des Bischofs und der katholischen Kirche aufzuklären, hat das ifw Auskunft auf Basis des IFG zu dem Austausch zwischen Kanzlerin Merkel und Erzbischof Zollitsch beantragt. Die Anfrage ist abgeschlossen. Am 18.02.2019 übersandte das Bundeskanzleramt vier Akten.

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