Initiative zur Reform des kirchlichen Arbeitsrechts aus Bremen

Der neue Koalitionsvertrag in Bremen vom 25.06.2023 sieht für das kirchliche Arbeitsrecht eine deutliche Reforminitiative vor.

Auf Seite 31 heißt es dort:

"Wir wollen, dass möglichst überall – auch im kirchlichen Bereich – die allgemeinen arbeitsrechtlichen Regelungen gelten. Bei öffentlich finanzierten Beschäftigungsverhältnissen im Bereich der Kirchen wollen [wir] mit den karitativen und sozialen Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft sowie den Gewerkschaften in einen Trialog treten, um Vereinbarungen zu erreichen, durch die die Betriebe auf die Anwendung kirchlichen Arbeitsrechts verzichten. Wir werden eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrechts und des Dritten Wegs prüfen."

Hiermit geht die für Bremen geplante Regierungskoalition sehr viel weiter als die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag vom 24.11.2021 die Ankündigungen aus den Partei- oder Wahlprogrammen der drei Koalitionsparteien zur Reform des kirchlichen Arbeitsrechts stark zurückgenommen hat. Die Bundesregierung möchte allein mit den Kirchen über das kirchliche Arbeitsrecht "Gespräche" führen. Demgegenüber kündigt die für Bremen geplante Koalition einen kritischen "Trialog" unter Einbeziehung der Gewerkschaften an; sie spricht sich eindeutig gegen das kirchliche Sonderarbeitsrecht mit seinem "Dritten Weg" aus und bringt ins Spiel, eine durchgreifende Korrektur der den Kirchen gewährten Sonderrechte mithilfe des Bundesrats zu erreichen.

Mit dem Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung hatte sich diesbezüglich bereits Hartmut Kreß in Weltanschauungs Aktuell Nr. 3 in einem Nachtrag beschäftigt (S. 9 ff.). Dort hat er dargelegt, dass der Koalitionsvertrag hinsichtlich einer Reform des kirchlichen Arbeitsrechts unerwartet zurückhaltend und zögerlich geblieben ist.