Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs: ifw-Stellungnahme bei der Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin eingereicht
Am 6. Oktober 2023 hat das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) eine Stellungnahme zu der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Regelung zum Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs möglich ist, bei der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin eingereicht. Es spricht sich dafür aus, den selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruch vollständig, d.h. ohne jegliche Fristen, zu legalisieren und die §§ 218 ff. StGB zu streichen.
Die Verfasser*innen Jessica Hamed, Jörg Scheinfeld und Michael Schmidt-Salomon stellen darin fest, dass eine Regelung zum Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs verfassungsrechtlich zulässig, wenn nicht sogar verfassungsrechtlich geboten ist. Im Fazit ihrer Ausführungen konstatieren sie:
"Die §§ 218 ff. StGB halten rechtslogische Inkonsistenzen und für Ärzte und Schwangere unzulässige Etikettierungen als ,rechtswidrig' Handelnde bereit; diese sollten beseitigt werden. Einzig der Schwangerschaftsabbruch gegen oder ohne den Willen der Frau sollte weiterhin unter Strafe gestellt werden – und zwar im Rahmen eines neu zu schaffenden § 226b StGB. An die Stelle der bisherigen Beratungspflicht sollte ein niedrigschwelliges Beratungsangebot treten, in dessen Rahmen darauf hingewiesen werden kann, dass Schwangerschaftsabbrüche in einem möglichst frühen Stadium erfolgen sollten, um entwickelten Föten Leid zu ersparen. Diese und andere Maßnahmen halten wir nicht nur für rechtlich zwingend, sondern auch für praktisch erforderlich, um die immer schlechter werdende Versorgungslage für ungewollt Schwangere in Deutschland zu verbessern."
Die Stellungnahme können Sie hier einsehen.