Schwangerschaftsabbruch

Schlagwort Schwangerschaftsabbruch

1. Lesung zum Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs

Heute findet die 1. Lesung zum fraktionsübergreifenden Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs im Deutschen Bundestag statt.

Der Entwurf greift den Vorschlag der Universitätsprofessorinnen Friederike Wapler, Maria Wersig und Liane Wörner auf, die vor wenigen Wochen auf einer vielbeachteten Pressekonferenz einen Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs vorgestellt haben. Ebenso wie die drei Professorinnen es vorschlagen, sieht der Gesetzesentwurf der über 300 Abgeordneten eine "Umwidmung" des § 218 StGB vor. Durch § 218 StGB-neu sollen fortan nämlich nur noch Schwangerschaftsabbrüche gegen oder ohne den Willen der Schwangeren sanktioniert werden und Abbrüche bis zur 12. Schwangerschaftswoche sollen legalisiert und die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden.

Das ifw und die gbs fordern neben 72 weiteren zivilgesellschaftlichen Akteuren die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, dem interfraktionellen Gesetzesentwurf zuzustimmen.

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Verbände sprechen sich für den Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs aus

Im Oktober 2024 stellten die Universitätsprofessorinnen Friederike Wapler, Maria Wersig und Liane Wörner auf einer vielbeachteten Pressekonferenz einen Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs vor, der von zahlreichen Nichtregierungsorganisationen, u.a. die Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) und das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) unterstützt wurde. Vor zwei Wochen brachten Bundestagsabgeordnete verschiedener Fraktionen einen eigenen Gesetzesentwurf zur Neuregelung ein. Das ifw und die gbs fordern heute neben 72 weiteren zivilgesellschaftlichen Akteuren die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, dem interfraktionellen Gesetzesentwurf zuzustimmen.

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Eckpunkte einer Reform des Schwangerschaftsabbruchs

Ein Aufsatz von ifw-Beirat Prof. Dr. Hartmut Kreß.

Der Beitrag rückt ins Licht, dass und in welcher Hinsicht die derzeitigen Rechtsnormen zum Schwangerschaftsabbruch in der Bundesrepublik Deutschland substanziell reformiert werden sollten. Er gibt das Referat wieder, das der Verfasser am 13. November 2024 zu diesem Thema in Berlin auf einer Veranstaltung des Humanistischen Verbands Deutschlands und der Humanistischen Akademie Deutschland gehalten hat.

Den gesamten Aufsatz können Sie hier weiterlesen, sowie als pdf herunterladen.

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Gesetzesentwurf für einen selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruch – das Ende von § 218 StGB

Heute haben die Universitätsprofessorinnen Friederike Wapler, Maria Wersig und Liane Wörner auf einer vielbeachteten Pressekonferenz einen Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs vorgestellt, der von zahlreichen Nichtregierungsorganisationen, u.a. von der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) und dem Institut für Weltanschauungsrecht (ifw), unterstützt wird. Die drei Juristinnen, die bereits der von der Bundesregierung eingesetzten "Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin" angehörten, haben mit ihrem Entwurf "die Empfehlungen der Kommission handwerklich überzeugend umgesetzt", meint die stellvertretende ifw-Direktorin Jessica Hamed.

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Die vollständige Legalisierung des selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruchs als konsequente rechtliche Lösung

Im aktuellen Heft der von der Gesellschaft für kritische Philosophie herausgegebenen Zeitschrift "Aufklärung & Kritik" hat die stellv. ifw-Direktorin Jessica Hamed in ihrem Aufsatz "Die vollständige Legalisierung des selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruchs als konsequente rechtliche Lösung" das Thema Schwangerschaftsabbruch umfassend beleuchtet. In einem Zwischenfazit stellt sie fest: "Der Schwangerschaftsabbruch wird nach § 218a Abs. 1 StGB lediglich als 'rechtswidrig' bezeichnet. Behandelt wird er indes als rechtmäßig. Der Normappell ist damit widersprüchlich und konterkariert das in epischer Breite ,begründete' angeblich bestehende Lebensrecht (nebst Menschenwürde) des Embryos."

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»Ein wichtiger Schritt hin zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs«

Der am Montag veröffentlichte Bericht der »Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin« ist beim Direktorium des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw) auf »weitgehende Zustimmung« gestoßen. »Auch wenn wir einige Aspekte kritisch sehen, ist nicht zu bezweifeln, dass dies ein wichtiger Schritt hin zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ist«, erklärt die stellvertretende ifw-Direktorin Jessica Hamed.

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Der Fall Kristina Hänel und seine Folgen - Wie die neue Debatte zum Schwangerschaftsabbruch entstanden ist

»Vielleicht wird man es später einmal als eine ›Ironie des Schicksals‹ begreifen, dass ausgerechnet radikale Abtreibungsgegner den berechtigten Anliegen der Frauenbewegung zum Durchbruch verholfen haben«, schreibt die Ärztin Kristina Hänel im gerade erschienenen 5. Band der »Schriften zum Weltanschauungsrecht«. Tatsächlich haben erst die Strafanzeigen gegen Hänel & Co. die neue Debatte über die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ermöglicht. Der frei im Internet verfügbare Sammelband des »Instituts für Weltanschauungsrecht« (ifw) zeigt auf, wie es dazu gekommen ist.

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März 2024: Neumann / Czermak / Merkel / Putzke (Hg.) „Der Fall Kristina Hänel“ (Bd. 5)

Im März 2024 erschien das Buch: Neumann / Czermak / Merkel / Putzke (Hg.) Der Fall Kristina Hänel (Nomos Verlag) als Band 5 der ifw-Schriftenreihe.

Damit die Hintergründe der aktuellen Debatte um die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs für alle Interessierten nachvollziehbar sind, hat sich das ifw dazu entschlossen, den aktuellen Band 5 der Schriftenreihe via Open Access kostenfrei im Internet zu veröffentlichen.

 

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Für die Legalisierung des selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruchs - ifw plädiert für eine Abschaffung der Paragrafen 218 ff. StGB

"Eine Regelung zum Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs ist verfassungsrechtlich zulässig, wenn nicht sogar verfassungsrechtlich geboten." Zu diesem Ergebnis kommt das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) in seiner Stellungnahme, die vergangene Woche bei der "Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin" eingereicht wurde.

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