Schwangerschaftsabbruch

Schlagwort Schwangerschaftsabbruch

Sexueller Missbrauch und Zwangsabtreibung – Klage gegen das Erzbistum Köln

Der erste große Schadensersatzprozess gegen das Erzbistum Köln ist noch keinen Monat erstinstanzlich abgeschlossen und schon wurde vorgestern vor dem Landgericht Köln der nächste Großschadensprozess eingeläutet. In beiden Fällen vertritt Rechtsanwalt Eberhard Luetjohann gemeinsam mit Kollegen die Interessen des Klägers beziehungsweise der Klägerin. Mehr als 200 Missbrauchsopfer haben sich inzwischen an den Anwalt gewandt.

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LG Hamburg: Schwangerschaftsabbruch darf nicht mit dem Holocaust gleichgesetzt werden

Entlastung für Ärztin Kristina Hänel, wichtiges Zeichen gegen Holocaustverharmlosung und neue Etappe im Kampf gegen § 219a StGB.

Das Gericht gab mit dem Urteil vom 24.08.2020 (Az. 324 O 290/19) der Klägerin Kristina Hänel Recht. Es verurteilte den Beklagten Klaus Günter Annen zum Unterlassen diverser Äußerungen über dessen Website "babycaust", sprach der Ärztin eine Entschädigung zu und stellte fest, dass die von Kristina Hänel durchgeführten Schwangerschaftsabbrüche nicht mit dem Holocaust gleichgesetzt werden dürfen. Eine Analyse von Marcus Licht.

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§ 219a StGB im Rechtsausschuss: Mehrheit der Experten hält Neufassung für verfassungswidrig

BZ: Nach Berichten der Berliner Zeitung hält die Mehrheit der Experten, die sich am 18.02.2019 im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zu dem Entwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) für ein Gesetz zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch vom 28.01.2019 (Az. 4040/1-0-25 432/2018) äußerten, diesen für verfassungswidrig. Reinhard Merkel, Mitglied im Deutschen Ethikrat und im Beirat des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw) äußerte laut BZ, dass der Paragraf auch in seiner neuen Fassung keinen Bestand haben kann, da er Ärzte übermäßig mit Strafe bedroht. Eine Information, die straffrei von einer Beratungsstelle weitergegeben wird, könne nicht strafwürdig sein, wenn sie in gleicher Weise von einem Arzt vermittelt werde. Er könne sich nicht vorstellen, dass dies vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand habe. (Weiterlesen)

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Stellungnahme zur geplanten Änderung des § 219a StGB

Reinhard Merkel | Professor Reinhard Merkel, Mitglied im Beirat des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw), hat eine Stellungnahme für die Sitzung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags am 18. Februar 2019 zu dem Thema "Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch" verfasst.

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ifw: Stellungnahme beim Bundesjustizministerium für die Streichung des § 219a StGB

Das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) spricht sich in einer heute veröffentlichten Stellungnahme gegen den Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) für ein Gesetz zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch vom 28. Januar 2019 (Az. 4040/1-0-25 432/2018) aus. In der Stellungnahme nennen Jacqueline Neumann und Michael Schmidt-Salomon fünf Gründe, warum die im Gesetzesentwurf vorgesehenen Änderungen des § 219a Strafgesetzbuch (StGB) und des Schwangerschaftskonfliktberatungsgesetzes (SchKG) unzureichend sind und abgelehnt werden sollten.

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LG Gießen: "Erfolgreiche Niederlage" im Berufungsverfahren im Fall Hänel

hpd: Das Landgericht Gießen hat heute das Urteil des Amtsgerichts gegen die Frauenärztin Kristina Hänel vom 24. November 2017 wegen Verstoßes gegen § 219a StGB bestätigt. Obwohl es Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Norm hatte, entschied es sich gegen eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Normkontrolle nach Art. 100 Abs. 1 S. 1 GG. Laut Medienberichten begründete der Vorsitzende Richter die Nichtvorlage u.a. damit, dass er sich mit einer Vorlage beim Bundesverfassungsgericht keine Freunde machen würde, sprach der Ärztin am Ende der mündlichen Verhandlung aber Mut zu: "Sie müssen das Urteil tragen wie einen Ehrentitel im Kampf um ein besseres Gesetz". Michael Schmidt-Salomon, ifw-Direktoriumsmitglied, hat die Entscheidung aus rechtspolitischer Sicht kommentiert. (Weiterlesen)

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EGMR: Vergleich von Schwangerschaftsabbruch mit Mord und Holocaust unzulässig

Am 20.09.2018 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte über mehrere Beschwerden des bekannten Abtreibungsgegners Klaus Günter Annen (Az.: 3682/10, 3687/10, 9765/10 und 70693/11). Die Richter urteilten, dass die deutschen Gerichte es Annen zu Recht untersagt hätten, die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen als Mord zu bezeichnen und mit dem Holocaust zu vergleichen. Die Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit Annens und dem Persönlichkeitsrecht der vier betroffenen Ärzte fiel zugunsten Letzterer aus. 

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