Schwangerschaftsabbruch

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»Ein wichtiger Schritt hin zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs«

Der am Montag veröffentlichte Bericht der »Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin« ist beim Direktorium des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw) auf »weitgehende Zustimmung« gestoßen. »Auch wenn wir einige Aspekte kritisch sehen, ist nicht zu bezweifeln, dass dies ein wichtiger Schritt hin zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ist«, erklärt die stellvertretende ifw-Direktorin Jessica Hamed.

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Der Fall Kristina Hänel und seine Folgen - Wie die neue Debatte zum Schwangerschaftsabbruch entstanden ist

»Vielleicht wird man es später einmal als eine ›Ironie des Schicksals‹ begreifen, dass ausgerechnet radikale Abtreibungsgegner den berechtigten Anliegen der Frauenbewegung zum Durchbruch verholfen haben«, schreibt die Ärztin Kristina Hänel im gerade erschienenen 5. Band der »Schriften zum Weltanschauungsrecht«. Tatsächlich haben erst die Strafanzeigen gegen Hänel & Co. die neue Debatte über die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ermöglicht. Der frei im Internet verfügbare Sammelband des »Instituts für Weltanschauungsrecht« (ifw) zeigt auf, wie es dazu gekommen ist.

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März 2024: Neumann / Czermak / Merkel / Putzke (Hg.) „Der Fall Kristina Hänel“ (Bd. 5)

Im März 2024 erschien das Buch: Neumann / Czermak / Merkel / Putzke (Hg.) Der Fall Kristina Hänel (Nomos Verlag) als Band 5 der ifw-Schriftenreihe.

Damit die Hintergründe der aktuellen Debatte um die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs für alle Interessierten nachvollziehbar sind, hat sich das ifw dazu entschlossen, den aktuellen Band 5 der Schriftenreihe via Open Access kostenfrei im Internet zu veröffentlichen.

 

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Für die Legalisierung des selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruchs - ifw plädiert für eine Abschaffung der Paragrafen 218 ff. StGB

"Eine Regelung zum Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs ist verfassungsrechtlich zulässig, wenn nicht sogar verfassungsrechtlich geboten." Zu diesem Ergebnis kommt das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) in seiner Stellungnahme, die vergangene Woche bei der "Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin" eingereicht wurde.

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Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs: ifw-Stellungnahme bei der Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin eingereicht

Am 6. Oktober 2023 hat das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) eine Stellungnahme zu der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Regelung zum Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs möglich ist, bei der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin eingereicht.

Das ifw spricht sich dafür aus, den selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruch vollständig, d.h. ohne jegliche Fristen, zu legalisieren und die §§ 218 ff. StGB zu streichen.

Die Stellungnahme können Sie hier einsehen.

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Sexueller Missbrauch und Zwangsabtreibung – Klage gegen das Erzbistum Köln

Der erste große Schadensersatzprozess gegen das Erzbistum Köln ist noch keinen Monat erstinstanzlich abgeschlossen und schon wurde vorgestern vor dem Landgericht Köln der nächste Großschadensprozess eingeläutet. In beiden Fällen vertritt Rechtsanwalt Eberhard Luetjohann gemeinsam mit Kollegen die Interessen des Klägers beziehungsweise der Klägerin. Mehr als 200 Missbrauchsopfer haben sich inzwischen an den Anwalt gewandt.

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LG Hamburg: Schwangerschaftsabbruch darf nicht mit dem Holocaust gleichgesetzt werden

Entlastung für Ärztin Kristina Hänel, wichtiges Zeichen gegen Holocaustverharmlosung und neue Etappe im Kampf gegen § 219a StGB.

Das Gericht gab mit dem Urteil vom 24.08.2020 (Az. 324 O 290/19) der Klägerin Kristina Hänel Recht. Es verurteilte den Beklagten Klaus Günter Annen zum Unterlassen diverser Äußerungen über dessen Website "babycaust", sprach der Ärztin eine Entschädigung zu und stellte fest, dass die von Kristina Hänel durchgeführten Schwangerschaftsabbrüche nicht mit dem Holocaust gleichgesetzt werden dürfen. Eine Analyse von Marcus Licht.

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