Schadensersatz für künstliche Lebensverlängerung

Süddeutsche Zeitung: Am 21.12.2017 ist ein Grundsatzurteil des Oberlandesgerichts München (OLG) zur künstlichen Lebensverlängerung ergangen (Az.: 1 U 454/17). Ein Mann hatte gegen den Hausarzt seines verstorbenen Vaters geklagt und hat nunmehr vom OLG als Alleinerbe ein Schmerzensgeld in Höhe von 40 000 Euro zugesprochen bekommen. Der Arzt hatte fünf Jahre lang die künstliche Ernährung seines Vaters mittels einer PEG-Sonde aufrechterhalten, obwohl dieser unumkehrbar dement war. Das Gericht bejahte einen Behandlungsfehler, da der behandelnde Arzt es unterlassen hatte, die Fortsetzung einer künstlichen Ernährung oder deren Beendigung mit Umstellung des Behandlungsziels auf rein palliative Versorgung besonders gründlich mit dem Betreuer des Vaters zu erörtern. (Weiterlesen)