Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage nach illegaler Beschneidung

hpd: Am 10. Oktober 2017 wurde vor dem Amtsgericht Tiergarten in Berlin über die religiös motivierte Beschneidung eines siebenjährigen Jungen verhandelt. Es ging um die Nichteinhaltung der Regelungen des im Jahr 2012 – nach dem bekannten Urteil des Landgerichts Köln – neu geschaffenen Paragrafen 1631d BGB. Der Vater des Jungen hatte ohne Einwilligung der Mutter einen rituellen Beschneider und keinen Arzt mit der Beschneidung beauftragt. Dieser hatte die Beschneidung ohne Betäubung mit einem Laser durchgeführt. Das Opfer litt danach ein halbes Jahr unter Wundschmerzen. Das Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung wurde gegen Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 2.500 Euro eingestellt. Der hpd sprach über den Prozess mit dem Berliner Rechtsanwalt Walter Otte, der im Auftrag der Mutter die Nebenklage vertritt. Im Interview erläutert dieser die Gründe für die Verfahrenseinstellung und betont, dass es entgegen der medialen Berichterstattung keinen "Kulturbonus" für den Vater gegeben habe. (Weiterlesen)