Verbot der Gesichtsverschleierung in Belgien konventionsgemäß
LTO: Das in Belgien 2011 eingeführte Verbot der Gesichtsverschleierung im öffentlichen Raum verstößt nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Dies entschied am Dienstag der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (Urt. v. 11.07.2017, Az. 37798/13 u. a.).