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Verfassungsbeschwerde: Anerkennung von Piratenkopftuch als weltanschauliche Kopfbedeckung

wegen: Verletzung von Art. 4 GG wegen Verneinung der Weltanschauungseigenschaft der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. 

Religiöse Kopfbedeckungen wie z.B. das Kopftuch werden von deutschen Behörden auf Personalausweisbildern akzeptiert. Dem Vorsitzenden der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. untersagt es die Stadt Templin jedoch, ein Piratentuch als weltanschauliche Kopfbedeckung auf seinem Passbild zu tragen. Die Klage des Betroffenen gegen den entsprechenden Bescheid der Stadt Templin wird vom zuständigen Verwaltungsgericht Potsdam abgewiesen. Die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. sei keine Weltanschauungsgemeinschaft, sondern lediglich eine Religionsparodie. Eine Berufung gegen diese Entscheidung wird vom Oberverwaltungsgericht nicht zugelassen.

Das ifw unterstützt den Vorsitzenden der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. bei seiner Klage vor dem Bundesverfassungsgericht: Der Nichtzulassungsbeschluss verletzt den Beschwerdeführer in seinem Recht auf effektiven Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4 GG. Zugleich stellt die Verneinung der Weltanschauungseigenschaft der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. eine Verletzung von Art. 4 GG dar. Nach der ablehnenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unterstützt das ifw auch den Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

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EGMR: Refusal to grant State recognition

In today’s Chamber judgment in the case of Ancient Baltic religious association "Romuva” v. Lithuania (application no. 48329/19) the European Court of Human Rights held, unanimously, that there had been a violation of Article 14 (prohibition of discrimination) taken in conjunction with Article 9 (freedom of thought, conscience and religion) of the European Convention on Human Rights, and a violation of Article 13 (right to an effective remedy). The case concerned the refusal by the Seimas (the Lithuanian Parliament) to grant to the applicant association the status of a State-recognised religious association.

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EGMR: Unzulässiger Vermerk über fehlende Taufe auf der Geburtsurkunde in Griechenland

Der Fall "Stavropoulos und andere gegen Griechenland" (Aktenzeichen Nr. 52484/18 vom 25. Juni 2020) betraf eine Praxis innerhalb griechischer Meldeämter, bei der eine rein amtliche Namensgebung, also wenn das Kind nicht getauft wurde, auf den Geburtsurkunden vermerkt wurde.

Dies verletze das Recht aus Art. 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention, zur Offenbarung der eigenen Glaubensüberzeugungen nicht verpflichtet zu werden, entschied der EGMR einstimmig.

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EGMR: Russland muss Religionsfreiheit im Strafvollzug beachten

In der Entscheidung "Korostelev gegen Russland" (Aktenzeichen Nr. 29290/10) vom 12.05.2020 gab der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einem Strafgefangenen muslimischen Glaubens recht. Dieser hatte sich auf eine Verletzung seiner Religionsfreiheit nach Art. 9 EMRK berufen, nachdem ihm sein nächtliches Gebet durch ein russisches Gefängnis untersagt worden war.

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EGMR: Freiheitsstrafe für Journalisten wegen Religionskritik unzulässig

Das Urteil "Tagiyev und Huseynov gegen Aserbaidschan" (Az: 13274/08) betrifft die Verfolgung und Verurteilung zweier Journalisten wegen einer Veröffentlichung zur Rolle von Religion in der Gesellschaft. Der EGMR entschied einstimmig, dass die Beschwerdeführer durch die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe durch ein aserbaidschanisches Gericht in ihrem Recht auf Meinungsäußerungsfreiheit nach Art. 10 EMRK verletzt worden waren.

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EGMR: Griechisches System zur Befreiung von Schülern vom Religionsunterricht menschenrechtswidrig

Mit Urteil vom 31.10.2019 (Aktenzeichen 4762/18 und 6140/18) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einstimmig entschieden, dass das griechische System zur Befreiung von Schulkindern vom Religionsunterricht, welches vorsieht, dass die Eltern öffentlich erklären müssen, sich nicht zum orthodoxen Christentum zu bekennen, gegen im Artikel 2 des Protokolls Nr. 1 (Recht auf Bildung) zur EMRK verstößt.

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EGMR: Kein Recht auf Heimunterricht aus religiösen Gründen

LTO: Mit heute veröffentlichtem Urteil wies der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Beschwerde eines christlichen Ehepaares aus Hessen wegen Verletzung ihres Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens nach Art. 8 EMRK ab (Az. 18925/15). Die deutschen Behörden hatten die Kinder des Paares zeitweise in einem Heim untergebracht, weil die Eltern sich aus religiösen Gründen weigerten, ihre Kinder in die Schule zu schicken.  Damit bekräftigt der EGMR, wie vor ihm bereits das Bundesverfassungsgericht, die Notwendigkeit religiös oder weltanschaulich motivierten Parallelgesellschaften vorzubeugen. (Weiterlesen)

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EGMR: Keine Anwendung islamischen Rechts (Scharia) gegen den Willen eines Betroffenen

Mit Urteil vom 19. Dezember 2018 hat die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) einstimmig und rechtskräftig entschieden, dass die Anwendung islamischen Rechts (Scharia) in einer Erbrechtsstreitigkeit gegen den Willen des muslimischen Erblassers konventionswidrig ist (Beschwerde Nr. 20452/14, Molla Sali v. Greece). Der EGMR verurteilte Griechenland wegen Verletzung des Diskriminierungsverbots (Art. 14 EMRK) in Verbindung mit der Eigentumsgarantie (Art. 1 Zusatzprotokoll 1).

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