Klage nach dem IFG auf Auskunft über Kirchenmilliarden

hpd: Das gemeinnützige Recherchezentrum CORRECTIV hat gegen das Erzbistum Köln eine Klage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) auf Auskunft über die Kirchensteuereinnahmen und deren Anlageform erhoben, welche in den kommenden Monaten vor dem Verwaltungsgericht Köln mündlich verhandelt wird. Hintergrund ist ein Auskunftsbegehren der Journalisten, welches diese bereits im vergangenen Jahr an alle 27 Bistümer richteten, um zu erfahren, ob diese ihre Kirchensteuereinnahmen in klimaschädliche Anlagen wie zum Beispiel Erdölfirmen investieren. Eine entsprechende Auskunft hatten alle Bistümer verweigert. Kern der Auseinandersetzung sind die Fragen, ob das Bistum als "Behörde" i.S.d. IFG zu qualifizieren ist und ob die Verwendung der Kirchensteuer eine öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgabe darstellt oder aber zu den innerkirchlichen Angelegenheiten zählt. CORRECTIV verneint dies, da der Kirchensteuereinzug durch den Staat erfolge und die Verwendung der Kirchensteuer dementsprechend ebenso transparent zu sein habe wie die Verwendung staatlicher Steuereinnahmen. Die Entscheidung wird ein Präzedenzfall (Weiterlesen)