Verwaltungsgericht

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Staatliche Neutralität ade? Klage gegen die bayerische Kreuzpflicht

wegen: Kreuzerlass der Bayerischen Regierung.

Am 24. April 2018 beschließt das Bayerische Kabinett eine Kreuzpflicht für alle bayerischen Behörden. Das Kreuz stelle nicht ein religiöses Symbol des Christentums dar, so der bayerische Ministerpräsident Markus Söder, sondern ein "Bekenntnis zur Identität" und zur "kulturellen Prägung" Bayerns. Der Erlass sieht vor, dass im Eingangsbereich aller Behörden der bayerischen Staatsverwaltung (also nicht von lediglich in Bayern ansässigen Behörden des Bundes oder der Kommunen) ein Kreuz angebracht werden muss. Anfang Oktober 2018 reichen deshalb 27 Personen bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht München Klage gegen den Freistaat Bayern ein. Zu den Klägern gehören neben mehreren Privatpersonen auch der bfg-München KdöR und der bfg Bayern KdöR.

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Religionskritik im Lebenskundlichen Unterricht unerwünscht: Der Fall des Herrn K

wegen: Verhängung einer erzieherischen Maßnahme in der Bundeswehr. 

Thema des Lebenskundlichen Unterrichts ist die Frage: "Ist der Islam mit der Moderne vereinbar?". Herr K. meldet sich mehrfach und erhält durch die Militärpfarrerin auch wiederholt das Wort. Bei diesen Wortmeldungen vertritt er naturgemäß jeweils seine Meinung und äußert sich kritisch sowohl über den Islam als auch über das Christentum und  hinterfragt deren Glaubenskonzepte mit ethischen Argumenten. Seine Religionskritik basierte auf den Schriften von Hamed Abdel-Samad und Karl-Heinz Deschner. 

Daraufhin wird ihm vorgeworfen, er habe den Ablauf des Lebenskundlichen Unterrichts gestört. Die Störung sei dadurch erfolgt, dass er sich ständig zu Wort gemeldet habe. Des Weiteren wird ausgeführt, dass die unterrichtende Militärpfarrerin und nicht weiter benannte Kameraden dies als Störung des Unterrichts und als Provokation angesehen hätten bzw. dies als Störung und Provokation "empfanden". Es sollen außerdem "religiöse Gefühle von Kameraden verletzt" worden sein.

Gegen Herrn K. wird eine erzieherische Maßnahme verhängt.

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Debattenkultur und Meinungsfreiheit auf dem Campus: Benachteiligung der humanistischen Hochschulgruppe in Mainz

wegen: Diskriminierung der HSG durch den AStA.

Die Hochschulgruppe "Denkfabrik für Humanismus und Aufklärung" organisiert Veranstaltungen zu Gesellschaftspolitik, Wissenschaft, Menschenrechten und Religionskritik sowie regelmäßige Diskussionsrunden an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Anfang 2017 beginnt der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA), ein Organ der studentischen Selbstverwaltung, die politische Teilnahme der humanistischen Hochschulgruppe (HSG) auf dem Campus zu beschränken und entzieht der HSG schließlich sogar die Registrierung als Hochschulgruppe. Die Benachteiligung begründet der AStA primär mit der Verbundenheit der Hochschulgruppe zur Giordano-Bruno-Stiftung und der Verleihung ihres Ethikpreises an Peter Singer im Jahr 2011. Zudem macht der AStA der HSG zum Vorwurf, eine Veranstaltung mit Hamed Abdel-Samad zu dessen Buch "Integration – ein Protokoll des Scheiterns" auf dem Campus ausgerichtet zu haben. Die HSG reicht daraufhin vor dem Verwaltungsgericht Mainz Klage gegen die diskriminierenden Maßnahmen des AStA ein.

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VG Wiesbaden: Fortführung des bekenntnisorientierten Islamunterrichts an Schulen mit DITIB Hessen

Auf der Basis eines Bescheides des Hessischen Kultusministeriums vom 17.12.2012 wurde in Hessen mit Wirkung ab dem Schuljahr 2013/2014 ein bekenntnisorientierter islamischer Religionsunterricht in Kooperation mit DITIB Hessen als ordentliches Lehrfach eingerichtet. Im April 2020 gab das Hessische Kultusministerium per Pressemitteilung bekannt, dass die Vollziehung des Bescheides von 2012 zur Einrichtung eines bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts in Kooperation mit DITIB zum Ende des laufenden Schuljahres ausgesetzt werde.

Mit der Klage begehrt DITIB, dass wieder islamischer Religionsunterricht in Kooperation mit ihm erfolge. Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden gab der Klage durch Urteil vom 02.07.2021 statt.

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Informationsfreiheit: Der Fall Seyran Ateş / Bundesrechnungshof

wegen: Verletzung der Presse- und Informationsfreiheit.

Mit E-Mail vom 03.02.2021 beantragt die ifw-Beirätin Seyran Ateş Zugang zu den Prüfergebnissen des Bundesrechnungshofs zur Förderung von Islamic Relief Deutschland e.V. und Islamic Relief Worldwide aus den Mitteln des Auswärtigen Amtes. Mit Bescheid vom 09.02.2021 lehnt der Bundesrechnungshof die Herausgabe ab. Der daraufhin am 07.03.2021 eingereichte Widerspruch wurde mit Widerspruchsbescheid vom 30.04.2021 zurückgewiesen. Am 19.05.2021 reicht Ateş beim Verwaltungsgericht Köln Klage ein.

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Versammlungsfreiheit: Der Fall "Nackter Luther" / Polizeiinspektion Dessau-Roßlau

wegen: Verletzung der Versammlungsfreiheit.

Das Verwaltungsgericht Halle hat entschieden: Die polizeiliche Verweigerung des Zugangs und des Aufenthalts in dem für Zuschauer vorgesehenen Sicherheitsbereich in der Straße Schlossplatz in Lutherstadt Wittenberg am 500. Reformationstag am 31. Oktober 2017 gegenüber dem Kläger als Versammlungsleiter für seine Versammlung mit der Figur "Der nackte Luther" war rechtswidrig und verletzte diesen in seinen Rechten aus Art. 8 Abs. 1 GG (Az. 3 A 374/18 HAL).

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