Staatliche Neutralität ade? Klage gegen die bayerische Kreuzpflicht

wegen: Kreuzerlass der Bayerischen Regierung.
Am 24. April 2018 beschließt das Bayerische Kabinett eine Kreuzpflicht für alle bayerischen Behörden. Das Kreuz stelle nicht ein religiöses Symbol des Christentums dar, so der bayerische Ministerpräsident Markus Söder, sondern ein "Bekenntnis zur Identität" und zur "kulturellen Prägung" Bayerns. Der Erlass sieht vor, dass im Eingangsbereich aller Behörden der bayerischen Staatsverwaltung (also nicht von lediglich in Bayern ansässigen Behörden des Bundes oder der Kommunen) ein Kreuz angebracht werden muss. Anfang Oktober 2018 reichen deshalb 27 Personen bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht München Klage gegen den Freistaat Bayern ein. Zu den Klägern gehören neben mehreren Privatpersonen auch der bfg-München KdöR und der bfg Bayern KdöR.