Warum eine Muslima Kirchensteuer zahlt: Der Fall Herr und Frau X gegen das Evang.-Luth. Kirchensteueramt
wegen: Erhebung des besonderen Kirchgeldes bei Doppelverdienern.
Herr X verfügt als Kirchenmitglied über ein eigenes Einkommen, welches weit über dem Durchschnittseinkommen liegt. Eigentlich müsste er deshalb nur die Kircheneinkommensteuer zahlen. Dennoch wird auch das besondere Kirchgeld bei ihm berechnet. Die Kirche nimmt eine Vergleichsberechnung vor und der höhere Betrag wird festgesetzt. Das besondere Kirchgeld ist in der Regel dann höher als die Kircheneinkommensteuer, wenn das Einkommen des nichtkirchlichen Ehepartners höher ist als das 1,5 fache des Einkommens des kirchlichen Ehepartners. Damit wird hier das Einkommen der muslimischen Ehefrau, Frau X, welche kein Kirchenmitglied ist, als erfolgreiche Unternehmerin aber deutlich mehr verdient als ihr Ehemann, entscheidend für die Kirchensteuer.