Grundrechtskollision

Schlagwort Grundrechtskollision

BVerfG (1 BvR 792/03): Verkäuferin mit islamischem Kopftuch (Nichtannahmebeschluss)

Eine Kündigung wegen eines islamischen Kopftuchs ist im Privatrechtsverkehr nur dann sozial gerechtfertigt, wenn und soweit sie auf Grund plausibler und nachvollziehbarer Erwägungen durch personen-, verhaltens- oder betriebsbedingte Gründe bedingt ist, die einer Weiterbeschäftigung entgegenstehen. Eine Verursachung betrieblicher Störungen oder wirtschaftlicher Nachteile durch das Kopftuch muss hinreichend plausibel dargelegt werden.

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BVerfG (1 BvR 1087/91): Kruzifix-Beschluss (Fall Seler)

Die Anbringung eines Kreuzes oder Kruzifixes in den Unterrichtsräumen einer staatlichen Pflichtschule, die keine Bekenntnisschule ist, verstößt gegen Art. 4 Abs. 1 GG.  § 13 Abs. 1 Satz 3 der Schulordnung für die Volksschulen in Bayern ist mit Art. 4 Abs. 1 GG unvereinbar und nichtig.

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