BVerfG (2 BvR 890/06): Probleme der Religionsförderung (Jüd. Gemeinden).

Eine staatliche Regelung, durch die ein religiöser Landesverband mit der Verwaltung der von einem Bundesland bereitgestellten finanziellen Förderung beauftragt wird, ist mit Art 4 GG dann unvereinbar, wenn dadurch das Gebot staatlicher Neutralität verletzt wird - Hier: Förderung des jüdischen Gemeindelebens durch das Land Brandenburg

Kapitel