Neues Rechtsgutachten: Berliner Neutralitätsgesetz ist nicht verfassungswidrig

Die Initiative Pro Berliner Neutralitätsgesetz hat heute ein Rechtsgutachten des ifw-Direktoriumsmitglieds Gerhard Czermak veröffentlicht. Darin kommt der ehemalige Verwaltungsrichter, der sich in den letzten Jahrzehnten wie kaum ein zweiter deutscher Jurist mit Fragen des Weltanschauungsrechts auseinandergesetzt hat, zu dem Ergebnis, dass ein Anlass zu einem gesetzgeberischen Vorgehen derzeit nicht ersichtlich ist und nur zu gesellschaftlichem und politischem Unfrieden beitragen könnte. Insbesondere ergäbe sich eine Notwendigkeit zur Änderung oder gar zur Aufhebung des bundesweit vorbildlichen Berliner Neutralitätsgesetzes nicht aus der Kopftuch-Entscheidung des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2015 (BVerfGE 138, 296). 

Die Pressemitteilung der Initiative und das Kurzgutachten von Dr. Gerhard Czermak können Sie hier oder auf der Webseite der Initiative Pro Berliner Neutralitätsgesetz herunterladen. Dort können Sie die Initiative auch mit Ihrer Unterschrift unterstützen.