Schulfrei nur für christliche Grundschüler? Der Fall des Herrn K - Ordnungswidrigkeitenverfahren

Sachverhalt

Die Schulbesuchsverordnung BW sieht eine Unterrichtsbefreiung am Montag nach einer Kommunion vor. Für Konfessionsfreie ist kein einziger freier Tag vorgesehen. Der Sohn des Herrn K. besucht die 3. Klasse. Herr K. erlaubt seinem Sohn an einem Montag nicht zum Schulunterricht zu gehen, sondern zuhause zu bleiben, weil auch Schüler, die am Vortag die Kommunion empfangen hatten, zum Unterricht nicht erscheinen müssen.

Verfahrensstand

Das Amtsgericht verurteilt Herrn K. wegen vorsätzlichen Nichtsorgens für den Schulbesuch zu einer Geldbuße von 50 Euro. Dagegen stellt Herr K. Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde an das Oberlandesgericht Karlsruhe. Das Oberlandesgericht entscheidet am 28.07.2017, das Verfahren einzustellen und die Verfahrenskosten der Staatskasse aufzuerlegen. Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass eine Ahndung der Ordnungswidrigkeit nicht geboten erscheine. Die Argumentation des Herrn K., wonach hier ein Verstoß gegen die Neutralitätspflicht des Staates vorliege, beruhe auf "sachlichen Erwägungen" und die Säumnis habe sich lediglich auf einen einzelnen Unterrichtstag bezogen.

Damit bestätigt das Oberlandesgericht Karlsruhe zumindest indirekt, dass die entsprechende Praxis der Unterrichtsbefreiung katholischer Schüler am Tag nach der Kommunion in Baden-Württemberg verfassungswidrig ist. Aufgrund der Einstellung des Verfahrens war die Erhebung einer Verfassungsbeschwerde mit dem Ziel, den Verstoß gegen die Neutralitätspflicht des Staates zu beenden, prozessual nicht mehr möglich.