Twitter-Blockade aufgehoben: Der thüringische Ministerpräsident entsperrt das ifw

Am 24. Mai 2019 hatte das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) beim Verwaltungsgericht Weimar Klage gegen den Ministerpräsidenten des Freistaates Thüringen, Bodo Ramelow, wegen Verletzung der Informationsfreiheit Art. 5 Grundgesetz eingereicht. Der ausführlich begründete und mit 13 Anlagen versehene Antrag des Prozessbevollmächtigen Rechtsanwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel (Hamburg) lautete: "Dem Beklagten wird untersagt, den Twitter-Account der Klägerin @ifw_recht auf dem Twitter-Account des Beklagten @bodoramelow zu blockieren."

Die Einreichung der Klage hat offenbar Wirkung gezeigt, denn bei einem routinemäßigen Check stellte das ifw fest, dass der thüringische Ministerpräsident das Twitter-Konto des Instituts @ifw_recht wieder entsperrt hat.

Eine Stellungnahme in der Sache gab es von Herrn Ramelow jedoch bis heute nicht. Er hat weder die Sperrung noch die Entsperrung begründet. Wir müssen mithin davon ausgehen, dass der Ministerpräsident eingesehen hat, dass der Debattenausschluss des ifw verfassungswidrig war. Jacqueline Neumann, die wissenschaftliche Leiterin des ifw, äußerte sich nach Bekanntwerden der Entsperrung: "Der Erfolg in eigener Sache durch die Wiederherstellung unseres Grundrechts auf Informationsfreiheit aus Art. 5 GG ist erfreulich. Bedauerlich ist indes, dass die grundsätzlichen Fragen der Kommunikation von Regierungsmitgliedern und Behörden in den Sozialen Medien, die durch dieses Verfahren ebenfalls geklärt werden sollten, nun auf diesem Wege nicht mehr geklärt werden können. Vor diesem Hintergrund hat der Verfahrensbevollmächtigte den Rechtsstreit für gbs/ifw für erledigt erklärt."

Der Rechtsfall (Sachverhalt, Verfahrensstand und rechtliche Problematik) wird in der Rubrik "Rechtsfälle" auf der ifw-Webseite ausführlich dargestellt.