BVerfG (1 BvR 1377/91): Straßenrecht; kommunikativer Gemeingebrauch (Annahmebeschluss, begründete VfB)

Die gesetzliche Einstufung des Verteilens von Flugblättern u. a. als erlaubnispflichtige Sondernutzung stellt einen Eingriff in das Grundrecht der Meinungsfreiheit dar. In Fußgänger- oder verkehrsberuhigten Zonen ist dieser regelmäßig nicht durch den Schutz der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu rechtfertigen.

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