Meinungsfreiheit

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Bay. VerwGH: Religionsfreiheit kein Freibrief für Verleumdung

Das Urteil verdeutlicht, dass die Kirche kein rechtsfreier Raum ist. Auch Bischöfe sind zu Sorgfalt und Wahrhaftigkeit verpflichtet. Gerhard Ludwig Müller (damals Bischof von Regensburg, heute Vorsitzender der Glaubenskongregation) ist, wie alle anderen Bürger auch, dazu verpflichtet, politische Gegner wahrheitsgemäß zu zitieren, auch und gerade als Funktionsträger einer KdöR. 

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BVerfG (1 BvR 670/91): Osho-Beschluss

Das Grundrecht der Religions- und Weltanschauungsfreiheit aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG bietet keinen Schutz dagegen, dass sich der Staat und seine Organe mit den Trägern dieses Grundrechts sowie ihren Zielen und Aktivitäten öffentlich - auch kritisch - auseinandersetzen. Diese Auseinandersetzung hat allerdings das Gebot religiös-weltanschaulicher Neutralität des Staates zu wahren und muss daher mit Zurückhaltung geschehen.

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