BVerfG (1 BvR 308/69): Kruzifix im Gerichtssaal
Der Zwang, entgegen der eigenen religiösen oder weltanschaulichen Überzeugung in einem mit einem Kreuz ausgestatteten Gerichtssaal verhandeln zu müssen, kann das Grundrecht eines Prozessbeteiligten aus Art. 4 Abs. 1 GG verletzen.