BVerfG (1 BvR 354/11): Kein Generelles Kopftuchverbot in Kitas (stattgebender Kammer-Beschluss)
Selbst wenn das Neutralitätsgebot für den Bereich des Kindergartens gleichermaßen Geltung beanspruchen sollte wie im Bereich der Schule, gelten für die Ausgestaltung neutralitätswahrender Verbotsregelungen die gleichen Einschränkungen wie in der Schule.