Arbeitsgericht

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OVG NRW: Aufnahme in eine katholische Grundschule: Bekenntnisangehörige Kinder haben Vorrang

Das Oberverwaltungsgericht hat mit heute bekannt gegebenem Beschluss vom 3. August 2021 seine Rechtsprechung bekräftigt, wonach der landesverfassungsrechtliche Vorrang bekenntnisangehöriger Kinder beim Zugang zu Bekenntnisschulen mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Es hat damit die Beschwerde eines in Datteln wohnhaften Jungen zurückgewiesen, der schon vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erfolglos beantragt hatte, das Land Nordrhein-Westfalen zu verpflichten, ihn zum Schuljahr 2021/2022 vorläufig in eine städtische katholische Bekenntnisgrundschule aufzunehmen.

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LAG BW: außerordentliche Kündigung eines Kochs in einer evangelischen Kindertagesstätte wegen Kirchenaustritts ist unwirksam

Die beklagte Evangelische Gesamtkirchengemeinde Stuttgart betreibt ca. 51 Kindertageseinrichtungen mit rund 1.900 Kindern. Der Kläger ist bei der Beklagten seit 1995 als Koch in einer Kita beschäftigt. Der Kläger erklärte im Juni 2019 seinen Austritt aus der evangelischen Landeskirche. Nachdem die Beklagte von dem Austritt Kenntnis erlangt hatte, kündigte sie das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger außerordentlich und fristlos mit Schreiben vom 21. August 2019.

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ArbG Karlsruhe: Entschädigungsanspruch nach AGG aufgrund Benachteiligung wegen Religion

Das Arbeitsgericht Karlsruhe sprach in einem Urteil vom 18.9.2020 (Az. 1 Ca 171/19) einer Bewerberin eine Entschädigung zu, die die Evangelische Landeskirche in Baden zu entrichten hat. Ohne Kirchenmitglied zu sein, hatte sie sich auf eine Sekretariatsstelle beworben und war abgelehnt worden. Das ArbG legte die Rechtsprechung des EuGH und des BAG zugrunde und befand, dass die Bewerberin ungerechtfertigt benachteiligt worden ist. Eine Analyse von Professor Hartmut Kreß.

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LAG Berlin: Lehrerin mit Kopftuch in 2. Instanz Entschädigung

Landesarbeitsgericht: Pressemitteilung Nr. 21/18 vom 27.11.2018

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat der Klägerin eine Entschädigung wegen einer Benachteiligung aufgrund der Religion zugesprochen und damit das vorangegangene Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 24.05.2018 – 58 Ca 7193/17 – (s. hierzu die Pressemitteilung Nr. 10/18 vom 24.05.2018) nicht bestätigt.

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