Arbeitsgericht

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Kirchliches Arbeitsrecht: Erneut Vorlagenfrage an den Europäischen Gerichtshof

Unser Beirat Hartmut Kreß hat sich in erhellender Weise mit dem neuerlichen Vorabentscheidungsgesuch des Bundesarbeitsgerichts zum kirchlichen Arbeitsrecht befasst. In seinem Beitrag, der in der Fachzeitschrift MedR (2024), S. 580-585 open access veröffentlicht wurde, stellt er den konkreten Streitfall vor, beleuchtet die Hintergründe der Vorlagefrage, erläutert allgemein die Bedeutung des Kirchenaustritts in der Sicht der katholischen Kirche und ordnet den konkreten Sachverhalt rechtlich ein. Kreß schließt sodann mit einem Resümee und stellt wichtige Anschlussfragen.

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Kirchenaustritt – ein zulässiger Kündigungsgrund?

Unser ifw-Beirat Christoph Schmitz-Scholemann, Richter am BAG aD, beschäftigt sich in einem Blogbeitrag "Der liebe Gott und das Arbeitsrecht" vom 15.06.2023 mit dem Fall einer von einem Krankenhaus des Caritasverbandes gekündigten Hebamme. Ihr wurde gekündigt, weil die unstreitig gläubige Katholikin wegen der Missbrauchsskandale aus der Kirche ausgetreten war. Für die Gekündigte war das angesichts dessen, dass in dem Krankenhaus auch konfessionslose Hebammen beschäftigt sind, nicht nachvollziehbar, weshalb sie vor Gericht zog.

Damit steht die Hebamme nicht alleine, auch einer Erzieherin wurde in einer evangelischen Kita aufgrund ihres Kirchenaustritts gekündigt.

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Beabsichtigte Leihmutterschaft - kein zulässiger Kündigungsgrund

Auch in zweiter Instanz bekam der Domkantor Gerd-Peter Münden im Wege einer Kündigungsschutzklage gegen die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Braunschweig Recht zugesprochen. Nach dem Arbeitsgericht Braunschweig erklärte das Landesarbeitsgericht Hannover die im März 2022 erfolgte Kündigung ebenfalls für unwirksam. Die fristlose Kündigung wurde seinerzeit mit der Absicht Mündens, gemeinsam mit seinem aus Kolumbien stammenden Ehemann dort eine altruistische Leihmutterschaft in Anspruch zu nehmen, begründet.

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OVG NRW: Aufnahme in eine katholische Grundschule: Bekenntnisangehörige Kinder haben Vorrang

Das Oberverwaltungsgericht hat mit heute bekannt gegebenem Beschluss vom 3. August 2021 seine Rechtsprechung bekräftigt, wonach der landesverfassungsrechtliche Vorrang bekenntnisangehöriger Kinder beim Zugang zu Bekenntnisschulen mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Es hat damit die Beschwerde eines in Datteln wohnhaften Jungen zurückgewiesen, der schon vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erfolglos beantragt hatte, das Land Nordrhein-Westfalen zu verpflichten, ihn zum Schuljahr 2021/2022 vorläufig in eine städtische katholische Bekenntnisgrundschule aufzunehmen.

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LAG BW: außerordentliche Kündigung eines Kochs in einer evangelischen Kindertagesstätte wegen Kirchenaustritts ist unwirksam

Die beklagte Evangelische Gesamtkirchengemeinde Stuttgart betreibt ca. 51 Kindertageseinrichtungen mit rund 1.900 Kindern. Der Kläger ist bei der Beklagten seit 1995 als Koch in einer Kita beschäftigt. Der Kläger erklärte im Juni 2019 seinen Austritt aus der evangelischen Landeskirche. Nachdem die Beklagte von dem Austritt Kenntnis erlangt hatte, kündigte sie das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger außerordentlich und fristlos mit Schreiben vom 21. August 2019.

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ArbG Karlsruhe: Entschädigungsanspruch nach AGG aufgrund Benachteiligung wegen Religion

Das Arbeitsgericht Karlsruhe sprach in einem Urteil vom 18.9.2020 (Az. 1 Ca 171/19) einer Bewerberin eine Entschädigung zu, die die Evangelische Landeskirche in Baden zu entrichten hat. Ohne Kirchenmitglied zu sein, hatte sie sich auf eine Sekretariatsstelle beworben und war abgelehnt worden. Das ArbG legte die Rechtsprechung des EuGH und des BAG zugrunde und befand, dass die Bewerberin ungerechtfertigt benachteiligt worden ist. Eine Analyse von Professor Hartmut Kreß.

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LAG Berlin: Lehrerin mit Kopftuch in 2. Instanz Entschädigung

Landesarbeitsgericht: Pressemitteilung Nr. 21/18 vom 27.11.2018

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat der Klägerin eine Entschädigung wegen einer Benachteiligung aufgrund der Religion zugesprochen und damit das vorangegangene Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 24.05.2018 – 58 Ca 7193/17 – (s. hierzu die Pressemitteilung Nr. 10/18 vom 24.05.2018) nicht bestätigt.

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