Verwaltungsgericht

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Bodo Pieroth in der FAZ zur Vollverschleierung im Unterricht: Ein Lehrer muss sagen dürfen: „Zeig mir Dein Gesicht!“

In einem Beitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung bespricht Prof. Bodo Pieroth einen Beschluss des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 29. Januar 2020 (Az. 1 Bs 6/20). Das OVG hatte in diesem Fall zugunsten einer 16-Jährigen Berufsschülerin bestätigt, dass diese vollverschleiert am Unterricht teilnehmen darf. Zwar habe das Gericht im konkreten Fall richtig entschieden, schulische Verbote der Gesichtsverschleierung seien aber durchaus möglich, so Pieroth. Bodo Pieroth ist emittierter Professor für Öffentliches Recht an der Westfälischen Wilhelms-Universität (WWU) und Beirat im Institut für Weltanschauungsrecht.

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OVG Hamburg: Niqab-Verbot in Berufsschule nur mit gesetzlicher Grundlage

Am 3. Februar 2020 hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Hamburg entschieden, dass Eingriffe in die Glaubensfreiheit einer hinreichend bestimmten gesetzlichen Grundlage bedürfen. Die Schulbehörde hatte gegenüber der Mutter einer 16jährigen Berufsschülerin, die einen sog. Niqab trägt, angeordnet, dafür Sorge zu tragen, dass ihre Tochter im Unterricht ihr Gesicht zeigt. Hiergegen hatte sich die Mutter mit einem Eilantrag gewendet, dem das Verwaltungsgericht stattgab. Die hiergegen gerichtete Beschwerde der Freien und Hansestadt Hamburg hat das Oberverwaltungsgericht mit Beschluss zurückgewiesen (Az. 1 Bs 6/20). Denn eine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage sieht das hamburgische Schulgesetz nach Auffassung des OVG gegenwärtig nicht vor.

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OVG NRW: Keine Entschädigung für muslimische Lehrerinnen

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat am 7.10.2019 entschieden, dass zwei Lehrerinnen, die aufgrund ihrer religiösen Überzeugung ein Kopftuch tragen, vom Land Nordrhein-Westfalen nicht wegen Benachteiligung bei der Stellenbesetzung entschädigt werden müssen (Aktenzeichen: 6 A 2170/16 und 6 A 2628/16).

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Twitter-Blockade aufgehoben: Der thüringische Ministerpräsident entsperrt das ifw

Am 24. Mai 2019 hatte das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) beim Verwaltungsgericht Weimar Klage gegen den Ministerpräsidenten des Freistaates Thüringen, Bodo Ramelow, wegen Verletzung der Informationsfreiheit Art. 5 Grundgesetz eingereicht. Der ausführlich begründete und mit 13 Anlagen versehene Antrag des Prozessbevollmächtigen Rechtsanwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel (Hamburg) lautete: "Dem Beklagten wird untersagt, den Twitter-Account der Klägerin @ifw_recht auf dem Twitter-Account des Beklagten @bodoramelow zu blockieren." Die Einreichung der Klage hat offenbar Wirkung gezeigt, denn bei einem routinemäßigen Check stellte das ifw fest, dass der thüringische Ministerpräsident das Twitter-Konto des Instituts wieder entsperrt hat.

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VG Karlsruhe: Keine sarglose Bestattung für Christen

Nach dem Urteil des VG Karlsruhe vom 19.09.2019 (12 K 7491/18) besteht ein Recht auf Bestattung in Tüchern nur, wenn die Religion des Verstorbenen eine Glaubensregel kennt, die eine sarglose Bestattung gebietet. Eine solche Bestattung sei daher zwar für bestimmte Religionsgemeinschaften (etwa den Islam) erlaubt, das christliche Klägerpaar habe darauf aber keinen Anspruch. Ein Kommentar von Marcus Licht.

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VG Wiesbaden: Unterricht über den Islam an hessischen Schulen ist kein Religionsunterricht

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat am 6.09.2019 entschieden, dass der Unterricht über den Islam an hessischen Schulen, wie er im laufenden Schuljahr an sechs weiterführenden Schulen im Rahmen eines Schulversuches in den 7. Jahrgangsstufen erprobt wird, kein Religionsunterricht im Sinne des Art. 7 Abs. 3 Satz 2 GG ist. Nach der Konzeption des Faches diene es vielmehr der Information über den Islam, solle also Wissen vermitteln und nicht bestimmte religiöse Bekenntnisinhalte als wahr darstellen. Insgesamt ähnele der vom Land Hessen konzipierte "Islamunterricht" eher dem Ethikunterricht als einem Religionsunterricht (Az.: 6 L 1363/19.WI). 

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VG Halle: Sonderregelung für Religiöse

hpd: Nachdem die Diskussionen um den sogenannten "Burkini" abgeflaut sind, erregt ein neues Gerichtsurteil die Gemüter. Das Verwaltungsgericht Halle (Saale) erlaubt einem Mädchen das Duschen im Badeanzug aus religiösen Gründen (Az.: 6 B 243/19 HAL). (Weiterlesen)

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OVG Rheinland-Pfalz: Burkini-Verbot in der Badeordnung der Stadt Koblenz verstößt gegen Art. 3 GG

Die am 1. Januar 2019 in Kraft getretene Regelung der Haus- und Badeordnung für die Bäder der Stadt Koblenz über die zulässige Badekleidung, die ein grundsätzliches Verbot des Tragens von Burkinis enthält, verstößt gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Beschluss vom 12. Juni 2019, Aktenzeichen: 10 B 10515/19.OVG), weshalb es diese Regelung einstweilen bis zur Entscheidung über den Normen­kontrollantrag in der Hauptsache außer Vollzug setzte. Zugleich regte es bei der Stadt Koblenz an, das angegriffene Burkini-Verbot aufzuheben.

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