VG Köln: Keine Pflicht des Erzbistums zur Offenlegung der Verwendung der Kirchensteuereinnahmen
Mit Urteil vom 13.06.2019 hat das Verwaltungsgericht Köln eine Auskunftsklage des Recherchenetzwerks CORRECTIV gegen das Erzbistum Köln über die Verwendung seiner Kirchensteuereinnahmen abgewiesen (Az.: 6 K 1988/17). Das Gericht verneinte die Behördeneigenschaft des Erzbistums im Sinne des Presserechts und verwies auf das kirchliche "Selbstbestimmungsrecht". Die Berufung wurde zugelassen.