Grundrechte-Report 2019 mit Beiträgen zum kirchlichen Arbeitsrecht und Kreuz-Erlass

Der "Grundrechte-Report 2019. Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland" berichtet über zwei Beispiele aus dem Weltanschauungsrecht. Aus dem Kreis des ifw schreiben Jacqueline Neumann zu "Bayerns "Kreuz-Erlass": Ein Verfassungsverstoß" und Till Müller-Heidelberg zur "Zeitenwende im kirchlichen Arbeitsrecht".

Jacqueline Neumann bewertet in "Bayerns ‚Kreuz-Erlass‘: Ein Verfassungsverstoß" den Beschluss der bayerischen Staatsregierung, dass seit dem 1. Juni 2018 im Eingangsbereich aller Landesbehörden ein Kreuz anzubringen ist. Mehr als 1100 Ämter sind von dieser Pflicht betroffen. Allerdings dürfte dieser "Kreuz-Erlass" in den nächsten Jahren seinen Weg durch die Gerichtsinstanzen nehmen und schließlich als verfassungswidrig bewertet werden.

Till Müller-Heidelberg schreibt über die beiden "Paukenschläge des EuGH": im April 2018 im Egenberger-Verfahren gegen die Diakonie und im September 2018 Chefarzt-Verfahren gegen die Caritas. Beide kirchlichen Einrichtungen waren mit ihrer Auffassung gescheitert, dass der Arbeitgeber an die Betroffenen Anforderungen im Hinblick auf die Religion der Mitarbeiter stellen dürfte. Damit steht das kirchliche Arbeitsrecht in Deutschland unter noch größerem Reformdruck als bereits zuvor.

Zur Webseite des Grundrechte-Reports 2019 mit Bestellmöglichkeit: http://www.grundrechte-report.de/2019/inhalt

(JN)