EUGH

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EuGH: Caritas durfte Mitarbeiterin nicht wegen ihres Kirchenaustritts kündigen

Mit Urteil vom 17.03.2026 hat der Europäische Gerichtshof über eine Vorlage des Bundesarbeitsgerichts im Sinne einer Mitarbeiterin der Schwangerschaftsberatung der Caritas entschieden (Urt. v. 17.03.2026, Az. C-258/24). Ihr wurde gekündigt, weil sie aus der katholischen Kirche ausgetreten war. Zeitgleich beschäftigte die Caritas auf derselben Position aber auch evangelische Mitarbeiterinnen. Das Gericht stellte fest, dass die Kirchenmitgliedschaft für die Tätigkeit der Mitarbeiterin nicht "wesentlich" sei. Unser ifw-Beirat Hartmut Kreß ordnet das Urteil ein: 

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Weltanschauliche Neutralitätspflicht des Staates - Kopftuch und Richterbank vertragen sich nicht

Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat die Klage einer muslimischen Frau, die sich erfolglos auf eine Richterstelle beworben hat, abgewiesen (Az.: 1 K 2792/24.DA). Nach Ansicht der Kammer durfte das Hessische Justizministerium die Bewerberin deshalb ablehnen, weil sie nicht bereit war, ihr Kopftuch während des Kontakts mit Verfahrensbeteiligten abzulegen. Über den Ausgang des Verfahrens wurde breit berichtet (z.B. hier, hier und hier).

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Kirchliches Arbeitsrecht: Erneut Vorlagenfrage an den Europäischen Gerichtshof

Unser Beirat Hartmut Kreß hat sich in erhellender Weise mit dem neuerlichen Vorabentscheidungsgesuch des Bundesarbeitsgerichts zum kirchlichen Arbeitsrecht befasst. In seinem Beitrag, der in der Fachzeitschrift MedR (2024), S. 580-585 open access veröffentlicht wurde, stellt er den konkreten Streitfall vor, beleuchtet die Hintergründe der Vorlagefrage, erläutert allgemein die Bedeutung des Kirchenaustritts in der Sicht der katholischen Kirche und ordnet den konkreten Sachverhalt rechtlich ein. Kreß schließt sodann mit einem Resümee und stellt wichtige Anschlussfragen.

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Was hat die Kirche gelernt?

Ein Aufsatz von ifw-Beirätin und Richterin am Bundesarbeitsgericht a.D. Dr. Ulrike Brune und ifw-Beirat und Richter am Bundesarbeitsgericht a.D. Christoph Schmitz-Scholemann.

Vor ungefähr drei Wochen endete der sogenannte "Hebammenfall". Ein katholisches Krankenhaus der Caritas, das auch nichtkatholische und ungläubige Mitarbeiter beschäftigt, hatte einer Hebamme gekündigt, weil sie aus der Kirche ausgetreten war. Die Hebamme fühlte sich begreiflicherweise diskriminiert. Sie klagte, das Landesarbeitsgericht Hamm wies ihre Klage ab, die Hebamme ging in die Revision. Das Bundesarbeitsgericht, eingeklemmt zwischen dem Bundesverfassungsgericht, das die Sonderrechte der Kirche wie Kronjuwelen hütet, und dem eher laizistischen europäischen Antidiskriminierungsrecht, legte die Sache dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vor (C-630/22).

Den gesamten Aufsatz können Sie hier weiterlesen, sowie als pdf herunterladen.

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Kirchenaustritt – ein zulässiger Kündigungsgrund?

Unser ifw-Beirat Christoph Schmitz-Scholemann, Richter am BAG aD, beschäftigt sich in einem Blogbeitrag "Der liebe Gott und das Arbeitsrecht" vom 15.06.2023 mit dem Fall einer von einem Krankenhaus des Caritasverbandes gekündigten Hebamme. Ihr wurde gekündigt, weil die unstreitig gläubige Katholikin wegen der Missbrauchsskandale aus der Kirche ausgetreten war. Für die Gekündigte war das angesichts dessen, dass in dem Krankenhaus auch konfessionslose Hebammen beschäftigt sind, nicht nachvollziehbar, weshalb sie vor Gericht zog.

Damit steht die Hebamme nicht alleine, auch einer Erzieherin wurde in einer evangelischen Kita aufgrund ihres Kirchenaustritts gekündigt.

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Bundesarbeitsgericht – 2 AZR 130/21 (A): Vorlagefrage an den Europäischen Gerichtshof wegen Kirchenaustritt

Am 21.07.2022 legte das Bundesarbeitsgericht dem Europäischen Gerichtshof erneut eine Vorlagefrage vor, die das kirchliche Arbeitsrecht betrifft. Es geht darum, ob eine katholisch getragene Klinik einer Hebamme kündigen darf, weil sie einige Jahre zuvor aus der Kirche ausgetreten war. Die Paradoxie besteht darin, dass dieselbe Klinik andererseits andere Hebammen ohne Kirchenmitgliedschaft beschäftigt. Die Antwort des EuGH auf die neue Vorlagefrage wird auch für ein laufendes Verfahren, eine beim BVerfG eingereichte Verfassungsbeschwerde der evangelischen Diakonie gegen das BAG und den EuGH, von Belang sein.

Von Prof. Dr. Hartmut Kreß  

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