EUGH

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Kirchliches Arbeitsrecht: Erneut Vorlagenfrage an den Europäischen Gerichtshof

Unser Beirat Hartmut Kreß hat sich in erhellender Weise mit dem neuerlichen Vorabentscheidungsgesuch des Bundesarbeitsgerichts zum kirchlichen Arbeitsrecht befasst. In seinem Beitrag, der in der Fachzeitschrift MedR (2024), S. 580-585 open access veröffentlicht wurde, stellt er den konkreten Streitfall vor, beleuchtet die Hintergründe der Vorlagefrage, erläutert allgemein die Bedeutung des Kirchenaustritts in der Sicht der katholischen Kirche und ordnet den konkreten Sachverhalt rechtlich ein. Kreß schließt sodann mit einem Resümee und stellt wichtige Anschlussfragen.

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Was hat die Kirche gelernt?

Ein Aufsatz von ifw-Beirätin und Richterin am Bundesarbeitsgericht a.D. Dr. Ulrike Brune und ifw-Beirat und Richter am Bundesarbeitsgericht a.D. Christoph Schmitz-Scholemann.

Vor ungefähr drei Wochen endete der sogenannte "Hebammenfall". Ein katholisches Krankenhaus der Caritas, das auch nichtkatholische und ungläubige Mitarbeiter beschäftigt, hatte einer Hebamme gekündigt, weil sie aus der Kirche ausgetreten war. Die Hebamme fühlte sich begreiflicherweise diskriminiert. Sie klagte, das Landesarbeitsgericht Hamm wies ihre Klage ab, die Hebamme ging in die Revision. Das Bundesarbeitsgericht, eingeklemmt zwischen dem Bundesverfassungsgericht, das die Sonderrechte der Kirche wie Kronjuwelen hütet, und dem eher laizistischen europäischen Antidiskriminierungsrecht, legte die Sache dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vor (C-630/22).

Den gesamten Aufsatz können Sie hier weiterlesen, sowie als pdf herunterladen.

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Kirchenaustritt – ein zulässiger Kündigungsgrund?

Unser ifw-Beirat Christoph Schmitz-Scholemann, Richter am BAG aD, beschäftigt sich in einem Blogbeitrag "Der liebe Gott und das Arbeitsrecht" vom 15.06.2023 mit dem Fall einer von einem Krankenhaus des Caritasverbandes gekündigten Hebamme. Ihr wurde gekündigt, weil die unstreitig gläubige Katholikin wegen der Missbrauchsskandale aus der Kirche ausgetreten war. Für die Gekündigte war das angesichts dessen, dass in dem Krankenhaus auch konfessionslose Hebammen beschäftigt sind, nicht nachvollziehbar, weshalb sie vor Gericht zog.

Damit steht die Hebamme nicht alleine, auch einer Erzieherin wurde in einer evangelischen Kita aufgrund ihres Kirchenaustritts gekündigt.

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Bundesarbeitsgericht – 2 AZR 130/21 (A): Vorlagefrage an den Europäischen Gerichtshof wegen Kirchenaustritt

Am 21.07.2022 legte das Bundesarbeitsgericht dem Europäischen Gerichtshof erneut eine Vorlagefrage vor, die das kirchliche Arbeitsrecht betrifft. Es geht darum, ob eine katholisch getragene Klinik einer Hebamme kündigen darf, weil sie einige Jahre zuvor aus der Kirche ausgetreten war. Die Paradoxie besteht darin, dass dieselbe Klinik andererseits andere Hebammen ohne Kirchenmitgliedschaft beschäftigt. Die Antwort des EuGH auf die neue Vorlagefrage wird auch für ein laufendes Verfahren, eine beim BVerfG eingereichte Verfassungsbeschwerde der evangelischen Diakonie gegen das BAG und den EuGH, von Belang sein.

Von Prof. Dr. Hartmut Kreß  

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EuGH: Verbot des Tragens jeder sichtbaren Ausdrucksform politischer, weltanschaulicher oder religiöser Überzeugungen

Der EUGH hat entschieden: Das Verbot des Tragens jeder sichtbaren Ausdrucksform politischer, weltanschaulicher oder religiöser Überzeugungen kann durch das Bedürfnis des Arbeitgebers gerechtfertigt sein, gegenüber den Kunden ein Bild der Neutralität zu vermitteln oder soziale Konflikte zu vermeiden (Urteil in den verbundenen Rechtssachen C-804/18 und C-341/19 WABE und MH Müller Handel).

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EuGH: EU-Mitgliedstaaten dürfen rituelle Schlachtungen ohne Betäubung verbieten. Ein „Angriff auf die Religionsfreiheit“? Eine Darstellung der europäischen und deutschen Rechtslage

Mit seinem Urteil vom 17. Dezember 2020 erklärte der EuGH ein Verbot des sogenannten "Schächtens" in den belgischen Regionen Flandern und Walllonien für eine unionsrechtlich zulässige Einschränkung der Religionsfreiheit (Az. C-336/19). Das Gericht stellte sich damit gegen die Empfehlung des Generalanwalts und die von muslimischen sowie jüdischen Vereinigungen gemeinsam eingelegte Klage. Religionsvertreter zeigen sich entsetzt, die Rede ist von einem "Angriff auf die Religionsfreiheit". Ein Kommentar von Marcus Licht.

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BAG: Kopftuchverbot in Drogeriemarkt dem EuGH vorgelegt

Im März 2017 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in zwei Fällen (C-157/15 und C-188/15), dass Arbeitgeber das Tragen von Kopftüchern in ihrem Unternehmen verbieten können. Der generelle Wille, im Verhältnis zu den Kunden eine Politik der religiösen, philosophischen und politischen Neutralität zum Ausdruck zu bringen, sei als berechtigtes Ziel zu qualifizieren und bilde einen Bestandteil der unternehmerischen Freiheit. Dahinter habe die Religionsfreiheit der Arbeitnehmerin zurückzustehen. Die Urteile betrafen Belgien und Frankreich. Heute hat das Bundesarbeitsgericht dem EuGH einen vergleichbaren Fall betreffend die Drogeriemarktkette Müller vorgelegt.

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