Dritte Runde der Programmbeschwerde an den MDR wegen der Diffamierung Konfessionsfreier
Rolf Schwanitz, ifw-Beirat, hatte am 12. Juni 2017 eine Programmbeschwerde wegen der Diffamierung Konfessionsfreier an Prof. Dr. Karola Wille, die Intendantin des MDR und derzeit auch ARD-Vorsitzende, eingereicht. Denn der MDR hatte im Rahmen der Luther-Themenwoche "Woran glaubst Du?" in dem Beitrag "Glaube beeinflusst soziales Verhalten" Nichtkirchenmitglieder als unsozialere Menschen bezeichnet. Sie seien weniger ehrenamtlich aktiv, neigten wegen ihrer "Gottlosigkeit" eher zur Arbeitslosigkeit (SGB II-Bezug), zu mehr Teenagerschwangerschaften und zu einer höheren Selbstmordrate.
In der Programmbeschwerde konnte Rolf Schwanitz nachweisen, dass der MDR in diesem Beitrag unwissenschaftlich und tendenziös berichtet und Falschmeldungen verbreitet hatte. Für die Sendung wurden Rundfunkbeitragsmittel eingesetzt, die der Gesetzgeber als Pflichtbeiträge der Gesamtbevölkerung auferlegt. Das war für Rolf Schwanitz Anlass genug, die Intendantin aufzufordern, das diskriminierungsfreie Miteinander nicht zu gefährden, auf die Grundsätze der Objektivität, der Unparteilichkeit und der Ausgewogenheit in der Berichterstattung zu achten und die damit einhergehenden Verstöße gegen den Rundfunkstaatsvertrag zu ahnden. Dies hatte der MDR mit Schreiben vom 16. Juni 2017 abgelehnt.
Rolf Schwanitz formulierte dann am 25. Juni 2017 gegen den Ablehnungsbescheid detaillierte Einwendungen und sendete diese sowohl an die Intendantin als auch an den Rundfunkrat.
Der Vorsitzende des MDR-Rundfunkrates, Steffen Flath, teilte nun mit Schreiben vom 21. September 2017 mit, dass die Intendantin hinsichtlich der sachlichen Einwendungen "nicht bereit war, diesen Rechnung zu tragen", der Telemedien-Ausschuss mit der Angelegenheit befasst worden sei und dieser der Programmbeschwerde nicht stattgegeben habe. Bemerkenswert an der Antwort ist, dass der Entscheid vom Ausschuss nur mehrheitlich getroffen worden ist. Es gibt also Mitglieder des Telemedien-Ausschusses, die in dem MDR-Beitrag eine Verletzung der Programmgrundsätze sehen. Dass die Hausleitung des MDR im Telemedien-Ausschuss auch kritische Töne zu hören bekam, ist im Flath-Schreiben des Rundfunkrates deutlich vernehmbar. Man habe die Kritikpunkte in Anwesenheit des Referenten der Hauptredaktion Information und des Juristischen Direktors sowie der Leiterin der Redaktion Telemedien und des sachbearbeitenden Referenten der Juristischen Direktion geprüft und erörtert. Dabei sei von den Ausschussmitgliedern sowohl kritisch hinterfragt als auch sorgfältig abgewogen worden. Weiter heißt es im Schreiben, der Ausschuss erkenne "sehr wohl, dass das Bestreben, die Aufmerksamkeit des Nutzers auf die Themenwoche zu lenken, teilweise zu Einbußen in der journalistischen Qualität geführt hat. Die Mitglieder haben das der Redaktion durch den Referenten der Hauptredaktion Information auch so übermitteln lassen."
Das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) unterstützt Rolf Schwanitz in seiner Auffassung, dass die neue Bagatellisierung der Diffamierungen durch den MDR als "journalistische Qualitätseinbußen" inakzeptabel ist. Es ist davon auszugehen, dass Mitglieder des Rundfunkrates diesen Vorgang im Rat selbst zur Sprache bringen werden. Denn nach drei Monaten Korrespondenz und der Schließung der Kommentarspalte auf der MDR-Website, in der es geharnischte Zuschauerrückmeldungen hagelte, bleibt nicht nur der besagte Kirchen-Beitrag beanstandungswürdig. Es haben sich auch eklatante Mängel im Beschwerdemanagement des MDR gezeigt, da Ignoranz in bestimmten Redaktionen und Organisationseinheiten des MDR gegenüber berechtigter Kritik von konfessionsfreien Menschen zunächst ein Grundreflex zu sein scheint.
Die Korrespondenz mit dem MDR steht unter diesem Artikel zum Download zur Verfügung.