IFG-Anfrage: Rechtsstaatlichkeit der Aktenführung und besondere Aspekte der Einhaltung des Verfassungsgebotes der religiösen und weltanschaulichen Neutralität durch den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages
Adressat der Anfrage: Deutscher Bundestag, Wehrbeauftragter
Link zur offiziellen Anfrage: LINK
Datum: 18.01.2019
Inhalt der Anfrage
1. Das oder die Aktenzeichen im Büro des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages für die Erfassung der Eingaben oder Beschwerden von Soldatinnen und Soldaten bezüglich positiver und negativer Religionsfreiheit (aufgeschlüsselt für das Jahr 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019)?
2. Informationen, Verfahrensanweisungen, Gesprächsprotokolle, Aktenvermerke, E-Mails etc., die Auskunft über die Kriterien für die Erstellung des Jahresberichtes des Wehrbeauftragten an den Deutschen Bundestag positiver und negativer Religionsfreiheit (Artikel 4 Grundgesetz) geben, d.h. welche Eingaben von Soldatinnen und Soldaten für den Jahresbericht quantitativ erfasst und welche Sachverhalte inhaltlich beschrieben und qualitativ bewertet werden (aufgeschlüsselt für das Jahr 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018)?
3. Informationen, Gesprächsprotokolle, Aktenvermerke, E-Mails etc., die zu folgender Einschätzung des Wehrbeauftragten in seinem Jahresbericht 2017 (59. Bericht) "Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten" (Bundestag-Drucksache 19/700) geführt haben: "Eingaben von Soldatinnen und Soldaten, die ihr Grundrecht auf freie Religionsausübung verletzt sahen, gab es im Berichtsjahr ebenso wenig wie Beschwerden über die Arbeit der Militärseelsorge."
4. Informationen über die Anzahl der Soldatinnen und Soldaten, die nach Kenntnis des Wehrbeauftragten "nicht selten" "erst während ihrer Dienstzeit zum christlichen Glauben" (Bundestag-Drucksache 19/700) gefunden haben (aufgeschlüsselt für das Jahr 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018).
5. Informationen, die Auskunft darüber geben, welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit der Wehrbeauftragte dem Bundestag berichtet, dass ein Soldat oder eine Soldatin "zum christlichen Glauben gefunden" (Bundestag-Drucksache 19/700) hat.
6. Informationen über die Anzahl der Soldatinnen und Soldaten, die im Jahr 2017 nach der Beobachtung durch den Wehrbeauftragten auf der "Soldatenwallfahrt nach Lourdes" (Bundestag-Drucksache 19/700) zum christlichen Glauben gefunden haben.
7. Informationen über die Kosten (in Euro) und Personalaufwand (in Stunden) der Teilnahme des Wehrbeauftragten an der "Soldatenwallfahrt nach Lourdes" (Bundestag-Drucksache 19/700) im Jahr 2017?
8. Informationen über die Anzahl der Soldatinnen und Soldaten, die sich nach Kenntnis des Wehrbeauftragten während ihrer Dienstzeit vom christlichen Glauben abgewendet haben – dokumentiert beispielsweise durch Kirchenaustritt (aufgeschlüsselt für das Jahr 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018)?
9. Informationen über die Anzahl und Art der Eingaben oder Beschwerden von Soldatinnen und Soldaten hinsichtlich der Einschränkung ihrer freiwilligen Entscheidung, an religiösen Handlungen in der Bundeswehr teilzunehmen oder nicht teilzunehmen (aufgeschlüsselt für das Jahr 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018).
10. Informationen über die Anzahl und Art der Eingaben oder Beschwerden von Soldatinnen und Soldaten, religiösen Symbolen oder religiösen Inhalten in der Bundeswehr visuell oder akustisch ausgesetzt zu sein (z.B. in Diensträumen oder auf Appellplätzen).
11. Informationen über die Anzahl der Teilnahmen des Wehrbeauftragten an kirchlichen oder christlich geprägten Veranstaltungen, z.B. gleichzeitige aktive Teilnahme von Priestern, Pfarrern oder militärseelsorgerisch tätigem Personal an der jeweiligen Veranstaltung (aufgeschlüsselt mit Datum und Thema der Veranstaltung für das Jahr 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018).
12. Informationen über die Anzahl der Teilnahmen des Wehrbeauftragten an islamisch geprägten Veranstaltungen, z.B. gleichzeitige aktive Teilnahme von Imamen an der jeweiligen Veranstaltung (aufgeschlüsselt mit Datum und Thema der Veranstaltung für das Jahr 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018).
13. Informationen über die Anzahl der Teilnahmen des Wehrbeauftragten an humanistisch-säkular geprägten Veranstaltungen, z.B. gleichzeitige aktive Teilnahme von Vertretern aus dem Vorstand oder dem Mitgliederkreis von http://www.korso-deutschland.de/ueber-uns/mitglieder (z.B. HVD KdÖR) oder von humanistisch-säkularen Feierrednern an der jeweiligen Veranstaltung (aufgeschlüsselt mit Datum und Thema der Veranstaltung für das Jahr 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018).
14. Die Liste der Publikationen der Bibliothek (d.h. Übersicht des Bestandes an Büchern und Zeitschriften) des Büros des Wehrbeauftragten. Wenn die Titel nicht bibliografisch erfasst sein sollten, kann hilfsweise der entsprechende Teil des aktuellen Inventarverzeichnisses übersandt werden.
Status der Anfrage
Anfrage abgelehnt. Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages ist nach IFG nicht zur Auskunft verpflichtet.
ifw-Kommentar
Das ifw hat auf Grund von Eingaben aus der Bundeswehr und verschiedener vom Institut unterstützter Rechtsfälle im Zusammenhang mit der Einhaltung des Verfassungsgebotes der religiösen und weltanschaulichen Neutralität Anlass zum Zweifel, dass bei den Berichten des Wehrbeauftragten Hans-Peter Bartels (SPD) an den Bundestag, Sachverhalte dieser Eingaben vollständig und korrekt dargestellt wurden. Insgesamt zeichnen sich die Berichte des Wehrbeauftragten durch eine kirchlich-religiöse Schlagseite aus. Der Wehrbeauftragte scheint mit seiner Haltung im Politikfeld der Bundeswehr nicht weiter auf Kritik zu stoßen. Zum Hintergrund der Problematik sei auf den hpd-Artikel verwiesen: "Bundeswehr. Missionierung staatlich erwünscht" (https://hpd.de/artikel/missionierung-staatlich-erwuenscht-15996)
Das ifw hat mit der IFG-Anfrage versucht, den Sachverhalt zu erhellen. Es hat sich herausgestellt, dass die Aktenführung des Wehrbeauftragten nicht mit dem IFG greifbar gemacht werden kann. Es liegt an den Mitgliedern des Deutschen Bundestages, das IFG anzupassen und einstweilen dem Sachverhalt über ihre parlamentarischen Kontrollmöglichkeiten nachzugehen und beim Wehrbeauftragten Rechenschaft im Sinne der Betroffenen und des weltanschaulich neutralen Staates des Grundgesetzes einzufordern.