Sexueller Mißbrauch

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Säkulare Rechte auf dem Vormarsch

Am vergangenen Wochenende fand das 9. Beiratstreffen des »Instituts für Weltanschauungsrecht« (ifw) am Sitz der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) statt. Dort berichtete der Gynäkologe Joachim Volz über seine Klage gegen das »katholische Abtreibungsverbot«, die Juristin Seyran Ateş über ihren Kampf gegen den »Politischen Islam« und Verfassungsrechtler Bodo Pieroth über die Entwicklungen im kirchlichen Arbeitsrecht. Weitere Themen waren der katholische Missbrauchsskandal, die »Zeugen Jehovas« sowie das Asylrecht für Atheist*innen.

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Böser Glaube verjährt nicht

Die stellvertretende ifw-Direktorin Jessica Hamed beschäftigt sich in einem Gastbeitrag für den hpd mit dem Umgang der katholischen Kirche mit Klagen klerikaler Missbrauchsbetroffener.

Dabei zeigt die Juristin auf, dass die katholische Kirche ihre Argumentation opportunistisch je nach Vorteil auf kirchliches oder staatliches Recht stützt.

Anhand von vier Beispielen verdeutlicht sie das kirchliche Vorgehen:

1. Einrede der Verjährung (Berufung staatliches Recht)

2. Benachteiligung kirchlicher Arbeitnehmer*innen (Berufung auf katholisches Kirchenrecht)

3. Vergewaltigungen eines Pflegekindes durch den priesterlichen Pflegevater "in seiner Freizeit" (Berufung auf staatliches Recht)

4. Ablehnung außergerichtlicher Vergleichsverhandlungen über Schmerzensgeld für erlittene Sexualstraftaten (Berufung auf staatliches Recht) 

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Sexueller Missbrauch durch Messdienerleiter: Landgericht Köln erlässt Hinweis- und Beweisbeschluss

In dem Fall der heute 38-jährigen Klägerin und damaligen Messdienerin aus Köln hat das Landgericht einen für sie – und letztlich für alle Missbrauchsopfer – günstigen Hinweis- und Beweisbeschluss erlassen. In der Klageschrift hat sie dargelegt, dass sie von einem ehrenamtlichen Leiter einer Messdienergruppe über vier Jahre lang missbraucht worden sei. Der Betreuer sei damals 18 Jahre alt gewesen sein und habe eine Gruppe von Kindern im Alter von sechs bis zehn Jahren betreut. Die Klägerin selbst sei zu Beginn der Taten sechs Jahre alt gewesen.

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Klerikaler Missbrauch in zwei Fällen - wie wird das LG Köln entscheiden?

Im Fall der Melanie F., die als Kind und Jugendliche von dem seinerzeitigen Priester und gleichzeitigen Pflegevater Hans Ue. nicht nur jahrelang schwer sexuell missbraucht wurde, sondern darüber hinaus wurde bei ihr unter dem Vorwand einer gynäkologischen Untersuchung heimlich ein Schwangerschaftsabbruch von einem Frauenarzt vorgenommen, wird morgen, am 25.03.2025 weiterverhandelt. Das Erzbistum Köln sieht sich weiterhin nicht in der Haftung.

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Klerikaler sexueller Missbrauch: Die Schmerzensgeldklage von Jens Windel

wegen: Schmerzensgeldforderung im Wege der Amtshaftung

Jens Windel wird 1983-1985 im Alter von 9 bis 11 Jahren in über 90 Fällen vom katholischen Pastor Christian S. – in ca. 30 Fällen schwer – sexuell missbraucht. Alle Missbräuche fanden unter Ausnutzung des priesterlichen Verhältnisses in der Pfarrei statt. Kennengelernt haben sich der damals 9-Jährige Jens Windel und sein späterer Peiniger, der damalige Pfarrer Christian S., im Rahmen des Religionsunterrichts in der Grundschule in Sorsum, dort gewann S. Jens Windel für die Messdienerschaft. In diesem Zusammenhang kam es zu den Taten.

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Die Kirche haftet auch für Missbrauchstaten von ehrenamtlichen Mitarbeitern

Mit Beschluss vom 27.01.2025, der dem ifw vorliegt, weist das Landgericht Köln in einem weiteren Fall von sexuellen Missbrauch darauf hin, dass das beklagte Erzbistum Köln auch für das Handeln von ehrenamtlichen Mitgliedern als sog. Verwaltungshelfer haftet (hier, hier und hier). Täter in dem Missbrauchsfall soll ein Mann sein, dem die Aufsicht und Leitung der Messdiener oblag.

Außerdem weist die Kammer darauf hin, dass es die Darlegungen der Klägerin zu den streitigen  Missbrauchstaten (zwei sind unstreitig) und deren Folgen für ausreichend halte.

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Verschleierte Wahrheit

Im Fall der Melanie F., die als Kind und Jugendliche von dem seinerzeitigen Priester und gleichzeitigen Pflegevater Hans Ue. nicht nur jahrelang schwer sexuell missbraucht wurde, sondern darüber hinaus wurde bei ihr unter dem Vorwand einer gynäkologischen Untersuchung heimlich ein Schwangerschaftsabbruch von einem Frauenarzt vorgenommen, meldete sich gestern der Bonner Kirchenrechtler Norbert Lüdecke im General-Anzeiger zu Wort.

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"Ihr habt es nicht verstanden" - deutliche Worte von Soziologieprofessor Kron

Die Aachener Zeitung berichtete vor wenigen Tagen ausführlich über die Protestaktion am Abend des 18.11.2024 gegen den Aachener Bischof Helmut Dieser. Gegenstand des Protests war der erschütternde Umgang des Bistums mit "ihren" zahlreichen Missbrauchsopfern Aachener katholischer Priester. Einer der Redner war der Soziologieprofessor und Vorsitzender der Aachener Aufarbeitungskommission Thomas Kron. In Richtung des auch anwesenden Bischof Helmut Dieser rief er: "Ihr habt es nicht verstanden". Der Hintergrund seiner deutlichen Worte: Dieser hatte kürzlich im Rahmen dreier Schmerzensgeldklagen die Einrede der Verjährung erhoben. Zwei der Klagen wurden deshalb abgewiesen und in einem Fall kam es zu einem Vergleich.

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