Musterklagen der Kirchen gegen ostdeutsche Kommunen

Rolf Schwanitz, ifw-Beirat, berichtet im aktuellen Newsletter der Konfessionsfreien und säkularen SozialdemokratInnen vom 4.12.2017 über den Versuch der beiden Großkirchen, jahrhundertealte Kirchenbaulasten mit Musterklagen auch wieder auf ostdeutsche Kommunen zu erstrecken. Bereits im Jahre 2008 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass solche alten, in der DDR nicht mehr bestehenden baulichen Verpflichtungen der Ostkommunen mit dem Einigungsvertrag endgültig untergegangen sind. Dennoch verklagen die Evangelische Kirche Mitteldeutschland, das katholische Bistum Fulda und die Evangelische Kirche Kurhessen-Waldeck, thüringische Kommunen in Musterprozessen. Im Jahr 2015 hatte das Verwaltungsgericht Weimar eine entsprechende Klage bereits abgewiesen. Das Gericht schloss sich damals der Meinung der verklagten Gemeinde Hochheim im Landkreis Gotha an und erklärte die Forderungen für nichtig. Aktuell hat nun auch das Verwaltungsgericht Meiningen eine entsprechende Klage des Bistums Fulda gegen die Stadt Geisa auf Beteiligung der Stadt an den Sanierungskosten für eine Kirche mit 350.000 Euro abgewiesen. Die Verfahren gehen jedoch weiter. Ziel der Kirchen war und ist es, bis zum Bundesverfassungsgericht zu klagen und dort eine andere Entscheidung zu erwirken.