VG Berlin: Berliner Staatsmonopol auf Einäscherungen beanstandet
In einem anhängigen Klageverfahren hat das Verwaltungsgericht das in Berlin geltende Staatsmonopol auf Einäscherungen als verfassungswidrig eingestuft, das Verfahren ausgesetzt und die Streitsache dem Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin vorgelegt.