OVG NRW: Kein höherer staatlicher Zuschuss für kirchl. Kindergartenbetreiber
Das Oberverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 12.01.2021 die Berufung eines kirchlichen Kindergartenbetreibers aus Wuppertal zurückgewiesen und damit das klageabweisende Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf bestätigt. Der Kläger wollte mit seiner Klage für das Kindergartenjahr 2016/2017 einen höheren staatlichen Zuschuss zur Kindergartenfinanzierung von der Stadt Wuppertal erstreiten. Er hatte sich vor allem darauf berufen, dass die gesetzlich geregelten staatlichen Zuschüsse zur Finanzierung der von ihm betriebenen Kindertageseinrichtung nicht ausreichten (21 A 3824/18).