Menschenrechte

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Strafprozess wegen Informationen zum Schwangerschaftsabbruch in Gießen – Der Paragraph 219a StGB ist verfassungswidrig

Die Ärztin Kristina Hänel ist von der Staatsanwaltschaft Gießen nach § 219a StGB angeklagt worden. Die Verhandlung vor dem Amtsgericht ist am 24. November 2017. Der Vorwurf: Verstoß gegen das Verbot, öffentlich die ärztliche Dienstleistung des Schwangerschaftsabbruchs anzubieten. Auf Hänels Webseite befindet sich in ihrem Leistungsspektrum unter der Rubrik "Frauengesundheit" das Wort "Schwangerschaftsabbruch". Jacqueline Neumann, wissenschaftliche Koordinatorin des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw), bewertet die Norm des § 219a StGB anhand der einschlägigen rechtswissenschaftlichen Kommentare der ifw-Beiräte Eric Hilgendorf und Reinhard Merkel, sowie der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Ergebnis: § 219a StGB ist verfassungswidrig.

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Kirchliches Arbeitsrecht nach europäischem Rechtsgutachten nicht haltbar

Die Einstellungspolitik im Rahmen des kirchlichen Arbeitsrecht in Deutschland widerspricht teilweise europäischen Vorgaben – so ein Rechtsgutachten des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof vom 9. November 2017. Trotz des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts ist demnach ein möglicherweise diskriminierender Umgang religiöser Arbeitgeber mit Bewerbern, die keiner Religionsgemeinschaft angehören, gerichtlich voll überprüfbar. Jacqueline Neumann (ifw) bewertet anhand des Rechtsgutachtens zum kirchlichen Arbeitsrecht die Positionen der Parteien aus den Jamaika-Sondierungsgesprächen (CDU/CSU, FDP und Grüne). Das europäische Rechtsgutachten lässt erwarten, dass der Gesetzgeber in Deutschland den Rechtsrahmen anpassen wird. Die ifw-Kommentare zu den Standpunkten der Parteien befinden sich am Ende dieses Beitrags.

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Universität Hamburg führt Verhaltenskodex zur Religionsausübung wegen der Gefährdung des Primats von Forschung, Lehre und Bildung ein

Welt / hpd: Die Universität Hamburg hat als erste deutsche Universität einen Verhaltenskodex erlassen, der die Religionsausübung auf dem Campus in 7 Vorschriften und 10 Ausführungsbestimmungen auf der Grundlage des Grundgesetzes detailliert regelt. Immer wieder war in den vergangenen Jahren das Primat von Forschung, Lehre und Bildung von Anhängern verschiedener Religionen angegriffen worden. Konflikte entstanden durch das Fernbleiben wegen religiöser Feste, den Aufforderungen junger muslimischer Männer an Studentinnen, ein Kopftuch zu tragen, salafistischen Predigern, die auf dem Universitätsgelände öffentlich zu Gebeten aufriefen, und verschiedentlicher Nötigung von Universitätsangehörigen aus religiösen Gründen. (Weiterlesen)

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Abschaffung § 166 StGB am #BlasphemyDay bekräftigt – Gute Aussichten bei einer Jamaika-Koalition

Am heutigen #BlasphemyDay haben die Rechtsexperten des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw) die Forderung zur Abschaffung § 166 Strafgesetzbuch (StGB) durch den Deutschen Bundestag bekräftigt. In einer möglichen Jamaika-Koalition (CDU/CSU, FDP, Grüne) ist die Mehrheit der Regierungsfraktionen (FDP und Grüne) für die Abschaffung. Entscheidend wird sein, ob es den beiden kleineren Koalitionspartnern gelingt, diesen Punkt einer Strafrechtsreform gemeinsam mit säkularen Unionspolitikern im zukünftigen Regierungsprogramm zu verankern. Die ifw-Kommentare zu den Standpunkten der Parteien befinden sich am Ende dieses Beitrags.

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Gesetz zur "Ehe für Alle" unterzeichnet

hpd: Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat heute das Gesetz zur "Ehe für Alle" unterzeichnet. Nachdem es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, wird es zwar noch einige Wochen dauern, bis das Gesetz tatsächlich in Kraft tritt. Doch es kann davon ausgegangen werden, dass noch in diesem Jahr die ersten gleichgeschlechtlichen Ehen geschlossen werden können. (Weiterlesen)

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Der Vatikan und die Menschenrechte

Deutschlandfunk: Die Menschenrechte stellen jene Rechte dar, die einzelne Personen vom Staat einfordern können. Der Vatikan ist einer der wenigen Staaten, die die Menschenrechtscharta der UNO bis heute ablehnen. Der Grund: Bis heute stellt die Katholische Kirche das Recht Gottes höher als das Menschenrecht. Und auch mit Papst Franziskus wird sich daran so schnell nichts ändern.(Weiterlesen)

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Säkulare beim Bundesverfassungsgericht

gbs: Karlsruhe. Am Montagnachmittag fand im Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das erste offizielle Treffen zwischen Verfassungsrichtern und Vertretern säkularer Verbände statt. Das Gespräch, das bereits vor Monaten in die Wege geleitet wurde, erhielt durch den aktuellen Beschluss des Gerichts zum kirchlichen Arbeitsrecht zusätzliche Brisanz. (Weiterlesen)

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