Menschenrechte

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Obergericht Zürich zur Beschneidung: "Das Kindeswohl bildet die Grenze des elterlichen Vertretungsrechtes"

Im Urteil vom 04. Juni 2019 (Geschäfts-Nr.: PQ190030-O/U) entschied das Obergericht des Kanton Zürich über die Klage einer Mutter, die ihr männliches Kind aus religiösen Gründen beschneiden lassen wollte.

Zwar sah das Gericht männliche Beschneidung als solche nicht als Kindeswohlgefährdung an. Da im konkreten Fall das Kind aufgrund früherer körperlicher Eingriffe jedoch bereits traumatisiert war und eine Retraumatisierung durch die Beschneidung zu befürchten stand, sah das Gericht in der geplanten Beschneidung in diesem konkreten Fall eine Kindeswohlgefährdung. Das Gericht stellte unmissverständlich klar, dass das Recht zur religiösen Erziehung gemäß Art. 303 ZGB unter dem Vorbehalt des Kindeswohls steht: "Das Kindeswohl ist das massgebliche Kriterium des Kindesrechts überhaupt, dessen Gefährdung bildet damit die Grenze des elterlichen Vertretungsrechts".

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OVG Rheinland-Pfalz: Burkini-Verbot in der Badeordnung der Stadt Koblenz verstößt gegen Art. 3 GG

Die am 1. Januar 2019 in Kraft getretene Regelung der Haus- und Badeordnung für die Bäder der Stadt Koblenz über die zulässige Badekleidung, die ein grundsätzliches Verbot des Tragens von Burkinis enthält, verstößt gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Beschluss vom 12. Juni 2019, Aktenzeichen: 10 B 10515/19.OVG), weshalb es diese Regelung einstweilen bis zur Entscheidung über den Normen­kontrollantrag in der Hauptsache außer Vollzug setzte. Zugleich regte es bei der Stadt Koblenz an, das angegriffene Burkini-Verbot aufzuheben.

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EGMR: Keine Anwendung islamischen Rechts (Scharia) gegen den Willen eines Betroffenen

Mit Urteil vom 19. Dezember 2018 hat die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) einstimmig und rechtskräftig entschieden, dass die Anwendung islamischen Rechts (Scharia) in einer Erbrechtsstreitigkeit gegen den Willen des muslimischen Erblassers konventionswidrig ist (Beschwerde Nr. 20452/14, Molla Sali v. Greece). Der EGMR verurteilte Griechenland wegen Verletzung des Diskriminierungsverbots (Art. 14 EMRK) in Verbindung mit der Eigentumsgarantie (Art. 1 Zusatzprotokoll 1).

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Feierstunde anlässlich 70 Jahre "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" am 10. Dezember 2018 in Hamburg

Am 10. Dezember 1948 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Um den 70. Jahrestag gebührend zu würdigen, lädt das Säkulare Forum Hamburg zu einer Feierstunde mit zwei Mitgliedern des ifw-Direktoriums ein. Nach einem einleitenden Vortrag der Juristin Jacqueline Neumann "Ohne Go.tt keine Mensche.nrechte? – Warum der Papst im Unrecht ist" nimmt gbs-Vorstandssprecher Michael Schmidt-Salomon die Gäste bei dem Thema "Zum Menschenrecht auf einen weltanschaulich neutralen Staat" auf eine deutsche "Rechts-Expedition" von der Wiege bis zur Bahre mit. So schlägt die Veranstaltung eine Brücke von der Menschenrechtscharta als dem "Weltkulturerbe der Menschheit", das von Männern und Frauen aller Zeiten, aller Kulturen und aller Kontinente hervorgebracht wurde, hin zu aktuellen rechtspolitischen Themen und Reformbedarfen in Deutschland.

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Deutschlandweite Strafanzeigen gegen Sexualstraftäter der katholischen Kirche

Sechs renommierte Juraprofessoren haben am 26. Oktober 2018 in Verbindung mit dem Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) Strafanzeigen bei jenen Staatsanwaltschaften eingereicht, die für die 27 Diözesen in Deutschland zuständig sind. In ihrer elfseitigen Begründung legen die Rechtsexperten dar, dass im Fall des katholischen Missbrauchsskandals ein zwingender Anlass zur Einleitung von "Ermittlungsmaßnahmen zur Überführung der Täter" besteht, "etwa für eine Durchsuchung von Archiven und die Beschlagnahme der vollständigen, nicht anonymisierten Akten." Den Mustertext der Strafanzeigen gegen die bislang noch unbekannten Täter hat das ifw nun veröffentlicht.

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Juristen fordern Ermittlungsverfahren in allen deutschen Diözesen

Sechs renommierte Juraprofessoren haben am Freitag in Verbindung mit dem Institut für Weltanschau.ungsrecht (ifw) Strafanzeigen bei jenen Staatsanwaltschaften eingereicht, die für die 27 Diözesen in Deutschland zuständig sind. Hierüber berichtet DER SPIEGEL in seiner aktuellen Ausgabe (LINK). Das ifw wird den Mustertext der Strafanzeigen am Sonntagabend auf seiner Website veröffentlichen.

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Sterbehilfe: Ludwig A. Minelli - "Spahns unglaubliche Arroganz in Berlin"

Mensch + Recht | Ludwig A. Minelli, Gründer von DIGNITAS und ifw-Beirat, schreibt in dem Beitrag "Spahns unglaubliche Arroganz in Berlin" in der Ausgabe Nr. 149 (September 2018) auf S. 3 der Quartalszeitschrift "Mensch + Recht" der Schweizerischen Gesellschaft für die Europäische Menschenrechtskonvention (SGEMKO): "Merkel, Gröhe, Spahn brechen mit ihrer Haltung je ihre Amtseide. Ade, Rechtsstaat Deutschland!" (Weiterlesen)

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EGMR: Ausschluss einfacher Bürgerin vom Gerichtssaal wegen Kopftuch menschenrechtswidrig

In der heutigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in der Rechtssache Lachiri gegen Belgien (Antrag Nr. 3413/09) wurde (mit einer Mehrheit von sechs zu eins) entschieden, dass es eine Verletzung von Artikel 9 (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit) der Europäischen Menschenrechtskommission darstellte, Frau Lachiri vom Gerichtssaal auszuschließen, nachdem diese sich weigerte, ihr Kopftuch (Hijab) abzulegen. Das Gericht stellte fest, dass der Ausschluss von Frau Lachiri - einer einfachen Bürgerin, die den Staat nicht vertritt - aus dem Gerichtssaal eine "Einschränkung" der Ausübung ihres Rechts, ihre Religion zu bekennen, war.

Das Gericht stellte auch fest, dass die Beschränkung das legitime Ziel des "Schutzes der öffentlichen Ordnung" verfolgt habe, um ein Verhalten zu verhindern, das gegenüber der Justiz respektlos und/oder störend im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Durchführung der Verhandlung war. Das Gericht stellte jedoch fest, dass das Verhalten von Frau Lachiri beim Betreten des Gerichtssaals nicht respektlos war und keine Gefahr für den ordnungsgemäßen Ablauf der Verhandlung darstellte. Der Gerichtshof stellt daher fest, dass keine rechtfertigende Notwendigkeit für den Grundrechtseingriff vorlag und dass dieser Grundrechtseingriff in einer demokratischen Gesellschaft nicht gerechtfertigt war.

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