Bioethik

I. Begriff
Der rasante Fortschritt in der Wissenschaft vom Leben mit Entschlüsselung des menschlichen Erbguts und Gentechnologie hat die ethischen Grundfragen, die mit Beginn und Ende des menschlichen Lebens verbunden sind, aber auch viele andere, neu aufgeworfen. In einem weiteren Sinn geht es um ethische Fragen in allen Lebenswissenschaften. Fast schlagartig sind immer mehr neuartige Tatbestände dazugekommen, und ein Ende der naturwissenschaftlichen Entwicklung ist nicht abzusehen. Besondere gesellschaftspolitische Brisanz haben jetzt nicht nur die Themen Schwangerschaftsabbruch, Humanes Sterben und Suizid, sondern auch Embryonenschutz im weitesten Sinn („verbrauchende Embryonenforschung“), speziell Präimplantationsdiagnostik (PID), verschiedene Varianten von Stammzellforschung und das Klonen, insbesondere für therapeutische Zwecke. Über Keimbahntherapie wird gesprochen und die behauptete Menschenwürde von Embryonen erhielt in der Diskussion eine zuvor ungeahnte Bedeutung. Das sind spezielle Bereiche der Medizinethik. Aber auch Grüne Gentechnik und Tierethik gehören zur Bioegggthik.

II. Kulturkampfaspekte
Naturgemäß verläuft die bioethische Diskussion unterschiedlich, und ethische Fragen mischen sich mit wissenschaftspolitisch-ökonomischen Überlegungen. Ethikkommissionen und spezielle Beiräte haben Konjunktur, an der Spitze seit 2001 bis Mitte 2007 zunächst ein Nationaler Ethikrat, dessen bis zu 25 Mitglieder vom Bundeskanzler für vier Jahre berufen wurden. An seine Stelle ist der nunmehr gesetzlich geregelte Deutsche Ethikrat getreten, dessen 26 ehrenamtlich tätige Mitglieder je zur Hälfte auf Vorschlag des Bundestages und der Bundesregierung ernannt werden. Über lange Zeit tobte zur wissenschaftlichen Entwicklung eine Art Kulturkampf, der in seiner Heftigkeit manchmal an die Erregungen der früheren „Abtreibungsdebatte“ heranreichte. Es gab, insbesondere zur Zulässigkeit der Präimplantationsdiagnostik (s. Embryonenschutz), schier unglaubliche Auseinandersetzungen etwa in Internet-Foren. Aber auch die öffentlichen Äußerungen der Wortführer aus Biowissenschaften, Medizin, Politik, Philosophie, Jurisprudenz und Theologie waren nicht selten durch starke Emotionen und Demagogie geprägt. Ein plastisches Bild hierzu gibt der Sammelband von Christian Geyer (2001, s. unten). Kritiker neuer Entwicklungen werfen Befürwortern Tabubruch vor, wobei die Diskussion quer zu den politischen Meinungsblöcken, Verbänden und Lagern verläuft.

Dass die Frage der Schutzwürdigkeit des menschlichen Lebens im Frühstadium nach dem ebenso hart umkämpften wie widersprüchlichen Abschluss der Abtreibungsproblematik wieder solche Wellen schlagen könnte, war wohl nicht zu erwarten. Dies auch angesichts der religionssoziologischen Verhältnisse in Deutschland, das in Europa mit am weitesten säkularisiert ist. Die offizielle Ärzteschaft hat erwartungsgemäß in diesem Bereich wie die Kirchen einen für den Ärztestand wohl unehrlichen moralisch rigorosen Standpunkt eingenommen. Vorläufiges Ergebnis ist das Stammzellgesetz des Bundestags von 2002, das den Import und die Verwendung embryonaler Stammzellen zu Forschungszwecken grundsätzlich verbietet und Ausnahmen an eine Vielzahl von Einschränkungen knüpft. Im Jahr 2008 wurde durch eine Gesetzesnovelle der Stichtag auf den 1. 5. 2007 verschoben, weil die Forschung ansonsten im Vergleich zum Ausland unvertretbar behindert wäre.

III. Ideologische Argumentation
Wie immer, wenn es um religiös-weltanschauliche Grundüberzeugungen geht, gerät im ethischen Bereich der nüchterne Sachverstand und eine rationale und ehrliche Argumentation in größte Gefahr. Das zeigt sich im Bereich der Bigggoethik national auch in gegensätzlichen Ansichten renommierter Wissenschaftler und auch international in unterschiedlichen Wertungsergebnissen. So hält z. B. der Rechtsphilosoph und Bioethiker Reinhard Merkel das jetzige gesetzliche Verbot des therapeutischen (nicht des reproduktiven) Klonens für „unmoralisch“. In den im Vergleich zu Deutschland sehr religiösen USA sind (trotz einer Regierung, die vom religiösen Fundamentalismus wesentlich mitgetragen wird) alle hierzulande verbotenen Techniken erlaubt (Stand 2008). Die EU-Kommission hat 2003 beschlossen, die Embryonenforschung zu fördern, die SPD-geführte Bundesregierung wollte das verhindern. 2006 hat sich die Bundesregierung teilweise in Brüssel durchgesetzt. Nach geltender Gesetzeslage ist zur gleichen Zeit – im Einklang mit einer weit überwiegenden Mehrheit der deutschen Bevölkerung und Politiker – ein Schwangerschaftsabbruch bei Einhaltung bestimmter Formalien jedoch in weitem Umfang möglich. Das bedeutet, dass der Embryonenschutz außerhalb des Mutterleibs wesentlich rigoroser ist als innerhalb.

Wie unterschiedlich die Beurteilung derselben Fragen in vergleichbaren Ländern mit jeweils christlicher Prägung sein kann, zeigen generell die Regelungen von Grundfragen des Lebens und Sterbens. Die Diskrepanzen, logischen Widersprüche und Emotionen rühren daher, dass es letztlich um die Frage geht: Was ist der Mensch? Die von der jeweiligen Kultur beeinflussten Antworten darauf sind seit jeher denkbar unterschiedlich. Etwas mehr Liberalität um des Friedens willen wäre daher angezeigt. Immerhin wollen Vertreter liberaler Auffassungen keine Menschen anderer Überzeugung daran hindern, ihre Überzeugungen persönlich zu verwirklichen, während umgekehrt die Vertreter stark restriktiver Auffassungen allen anderen ihre Überzeugung gesetzlich aufzwingen wollen.

IV. Staatsrechtliche Grundproblematik
Die angeschnittenen Probleme werfen generell die bisher allseits regelmäßig ignorierten Fragen der Zulässigkeit ideologischer Festlegungen durch staatliche Gesetze auf. Es fragt sich, ob die Rechtsordnung nicht so beschaffen sein muss, dass sie sich nicht an speziellen moralischen Lehren über die Anforderungen eines „guten Lebens“ orientiert, sondern ihre Normen möglichst so ausgestaltet, dass sie gegenüber jedermann rational gerechtfertigt werden können. Muss nicht die grundsätzliche ethische Gleichberechtigung der Bürger Vorrang genießen vor einer ideologisch motivierten politischen Mehrheit? (dazu s. Liberale Rechtstheorie).

 Embryonenschutz; Humanes Sterben; Grundgesetz, Leitprinzipien; Statistik; Liberale Rechtstheorie; Menschenwürde; Recht, Moral und Religion; Suizid; Schwangerschaftsabbruch.

Literatur:

  • Birnbacher, Dieter (Hg.): Bioegggthik zwischen Natur und Interesse, Frankfurt a. M. 2006, 393 S. (stw; Arbeiten des Hg. u. a. zu Naturschutz, Tiertötung, Suizidprävention, Klonen, Hirntod, Hirngewebstransplantation, Stammzellenforschung).
  • Birnbacher, Dieter (Hg.): Biogggethik als Tabu? Darf in der Ethik über alles diskutiert werden? Mit Beiträgen von D. Birnbacher, G. Patzig, A. Müller, C. Kaminsky und M. Wunder. Münster 2000.
  • van den Daele, Wolfgang (Hg.): Biopolitik (Leviathan Sonderheft 23), Wiesbaden 2005, 296 S.
  • Dreier, Horst: Biogggethik. Politik und Verfassung, Tübingen 2013, 107 S.
  • Dreier, Horst/Huber, Wolfgang (Hg.): Bioegggthik und Menscggghenwürde, 2002.
  • Gelhaus, Petra: Gentherapie und Weltanschauung. Ein Überblick über die genethische Diskussion. Darmstadt 2005, 240 S.
  • Geyer, Christian (Hg.): Biopolitik. Die Positionen. Frankfurt 2001, 302 S. (über 30 Beiträge).
  • Irrgang, Bernhard: Einführung in die Bigggoethik, 2005, 212 S. (UTB).
  • Korff, W. (Hg.): Lexikon der Bioegggthik, 3 Bde., Gütersloh 2000 (im Auftrag der Görres-Gesellschaft).
  • Leist, Anton (Hg.): Um Leben und Tod. Moralische Probleme bei Abtreibung, künstlicher Befruchtung, Euthanasie und Selbstmord. Frankfurt 1990, 427 S. (stw).
  • Merkel, Reinhard: Wer einen Menschen klont, fügt ihm keinen Schaden zu. Plädoyer gegen eine Ethik der Selbsttäuschung. Die Fürsorge maskiert den Egoismus. ZEIT Online 5.3.1998 LINK.
  • Merkel, Reinhard: Forschungsobjekt Embryo. Verfassungsrechtliche und ethische Grundlagen der Forschung an embryonalen Stammzellen. München 2002.
  • Wetz, Franz Josef: Baustelle Körper. Bioegggthik der Selbstachtung. Stuttgart 2009.
  • Wuketits, Franz M.: Bioethgggik. Eine kritische Einführung. München 2006, 192 S. 

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