Das Ende des Berliner Kopftuchverbots – ein schlechter Tag für den weltanschaulich-neutralen Staat
Die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung Ferda Ataman begrüßt, dass nunmehr Lehrerinnen in Berlin mit Kopftuch unterrichten dürfen.
Sie übersieht dabei die Lebensrealität vieler Schüler*innen – gerade in Berlin, den Verfassungsgrundsatz des weltanschaulich-neutralen Staat, die Bedeutung der Gleichberechtigung aller Geschlechter und die negative Religionsfreiheit.
Der renommierte ehemalige Verwaltungsrichter und ifw-Direktoriumsmitglied Gerhard Czermak warf in seinem Kurzgutachten zum Neutralitätsgesetz aus 2018 zu Recht die Frage auf, wie weltanschaulich neutral eine orthodox-islamische Lehrerin sein kann, die nicht einmal für die begrenzte Zeit ihrer sichtbare Berufsausübung auf ein demonstratives Glaubenssymbol verzichten will.
Die Lösung des Bundesverfassungsgerichts, dass erst wenn der Schulfrieden gestört ist, sprich der Konflikt an der Schule eskaliert, ein Kopftuchverbot verhängt werden kann, ist nicht die vermeintlich salomonische Lösung: Sie ist gut gemeint, aber weder praktikabel noch zufriedenstellend, wie der Staatsaminister a.D. und ifw-Beirat Rolf Schwanitz im ersten Band der Schriftenreihe zum Weltanschauungsrecht (2019), dort S. 211 f., einsichtig ausführt.
Die Rechtsanwältin und ifw-Beirätin Seyran Ateş erklärt in ihrem Blog nachvollziehbar, dass durch Kopftuchtragende Lehrerinnen ein geschlechtergerechter und gleichberechtigter Umgang den Schüler*innen nicht vermittelt werden kann. Denn: "Mit dem Kopftuch gehen zwei sexualisierte Rollenbilder einher: Der triebgesteuerte Mann, der sich nicht unter Kontrolle halten kann und die Frau, die sexuelle Reize hat, die sie dringend verbergen muss, um den Mann nicht zu verführen. Was dabei häufig verkannt wird, ist doch, dass das Kopftuch die Frau erst sexualisiert."
Das Ende des Kopftuchverbots in Berlin ist damit anders als Ataman meint, kein "guter Tag für die Religionsfreiheit", sondern vielmehr ein schlechter für den weltanschaulich-neutralen Staat und die Gleichberechtigung der Geschlechter.
Auch der hpd griff das Thema unter der Überschrift: "Neutralität ist nicht grundgesetzwidrig" auf.