LG Hamburg: Schwangerschaftsabbruch darf nicht mit dem Holocaust gleichgesetzt werden
Entlastung für Ärztin Kristina Hänel, wichtiges Zeichen gegen Holocaustverharmlosung und neue Etappe im Kampf gegen § 219a StGB.
Das Gericht gab mit dem Urteil vom 24.08.2020 (Az. 324 O 290/19) der Klägerin Kristina Hänel Recht. Es verurteilte den Beklagten Klaus Günter Annen zum Unterlassen diverser Äußerungen über dessen Website "babycaust", sprach der Ärztin eine Entschädigung zu und stellte fest, dass die von Kristina Hänel durchgeführten Schwangerschaftsabbrüche nicht mit dem Holocaust gleichgesetzt werden dürfen. Eine Analyse von Marcus Licht.