LG Gießen: "Erfolgreiche Niederlage" im Berufungsverfahren im Fall Hänel

hpd: Das Landgericht Gießen hat heute das Urteil des Amtsgerichts gegen die Frauenärztin Kristina Hänel vom 24. November 2017 wegen Verstoßes gegen § 219a StGB bestätigt. Obwohl es Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Norm hatte, entschied es sich gegen eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Normkontrolle nach Art. 100 Abs. 1 S. 1 GG. Laut Medienberichten begründete der Vorsitzende Richter die Nichtvorlage u.a. damit, dass er sich mit einer Vorlage beim Bundesverfassungsgericht keine Freunde machen würde, sprach der Ärztin am Ende der mündlichen Verhandlung aber Mut zu: "Sie müssen das Urteil tragen wie einen Ehrentitel im Kampf um ein besseres Gesetz". Michael Schmidt-Salomon, ifw-Direktoriumsmitglied, hat die Entscheidung aus rechtspolitischer Sicht kommentiert. (Weiterlesen)