VG Düsseldorf: Keine Vollverschleierung am Steuer („Niqab“)

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied in einem Eilverfahren am 26.11.2020 (Az. 6 L 2150/20), dass die Religionsfreiheit es nicht gebiete, einer Muslima, die einen Niqab trägt, eine Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot beim Führen von Kraftfahrzeugen zu erteilen. Die Muslima hatte von der Bezirksregierung Düsseldorf verlangt, ihr den Niqab - ein Kopf-Schultertuch, das den gesamten Kopf- und Halsbereich verdeckt und nur einen Sehschlitz für die Augen frei lässt - am Steuer ausnahmsweise zu erlauben. Das Gericht hat nun der Bezirksregierung Recht gegeben, die den Antrag abgelehnt hatte.