Initiative zur Reform des kirchlichen Arbeitsrechts aus Bremen

Der neue Koalitionsvertrag in Bremen vom 25.06.2023 sieht für das kirchliche Arbeitsrecht eine deutliche Reforminitiative vor.
Der neue Koalitionsvertrag in Bremen vom 25.06.2023 sieht für das kirchliche Arbeitsrecht eine deutliche Reforminitiative vor.
Auch in zweiter Instanz bekam der Domkantor Gerd-Peter Münden im Wege einer Kündigungsschutzklage gegen die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Braunschweig Recht zugesprochen. Nach dem Arbeitsgericht Braunschweig erklärte das Landesarbeitsgericht Hannover die im März 2022 erfolgte Kündigung ebenfalls für unwirksam. Die fristlose Kündigung wurde seinerzeit mit der Absicht Mündens, gemeinsam mit seinem aus Kolumbien stammenden Ehemann dort eine altruistische Leihmutterschaft in Anspruch zu nehmen, begründet.
Das Landgericht Köln hat heute in einem auf mehreren Ebenen außergewöhnlichen Prozess entschieden, dass das Erzbistum Köln dem Kläger Georg Menne für die innerhalb von zehn Jahren erlittenen über 300 Fälle schweren sexuellen Missbrauchs durch einen Priester 300.000,00 Euro Schmerzensgeld bezahlen muss.
Der Prozess ist aus vier Gründen besonders.
Mit Beschluss vom 10. Mai 2023 hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde im Fall Kristina Hänel nicht zur Entscheidung angenommen.
Der Senat geht zwar in dem Nichtannahmebeschluss auf die seitens der Beschwerdeführerin vorgetragenen Gesichtspunkte ein und stellt seine divergierende Rechtsansicht dar, allerdings besteht auch Anlass zu Kritik.
wegen: Verstoß gegen § 219a StGB.
Ärztin Kristina Hänel hat nach Erschöpfung des Rechtsweges am 19. Februar 2021 Verfassungsbeschwerde eingelegt. Das ifw unterstützt Hänel in dem Verfahren und bietet in diesem Beitrag eine Darstellung zum Sachverhalt, Verfahrensstand und zur rechtlichen Problematik.
von ifw
Nach sechzehn Jahren ist die Neuauflage des seit Jahrzehnten etablierten und lange einzigen Lehrbuchs des Staatskirchenrechts von Axel v. Campenhausen erschienen. Die jetzige 5. Auflage hat erstmals den Haupttitel Religionsverfassungsrecht und ist diesmal vollständig von Heinrich de Wall, Inhaber des Lehrstuhls für Kirchen-, Staats- und Verwaltungsrecht in Erlangen-Nürnberg überarbeitet worden. Mittlerweile gibt es drei weitere vergleichbare einschlägige Lehrbücher mit den Titeln Religionsrecht (C. D. Classen), Religions- und Weltanschauungsrecht (G. Czermak; alternatives Lehrbuch) und Religionsverfassungsrecht (P. Unruh). Daher durfte man die Neuauflage des v. Campenhausen/de Wall interessiert erwarten.
von Gerhard Czermak
Die Frage der Zulässigkeit des dienstlichen Tragens islamischer Kopftücher durch Lehrerinnen an öffentlichen Schulen mag manchem schon zum Hals heraushängen, stehen diese und ähnliche Fragen doch mindestens seit etwa 2000 immer wieder im Zentrum öffentlicher und juristischer Debatten. Die kontroversen Erregungen waren besonders nach der einschlägigen Entscheidung des 2. Senats des BVerfG von 2003 und der fast entgegengesetzten des 1. Senats von 2015 groß, manchmal sogar fanatisch. Die juristische und nichtjuristische Spezialliteratur ist nur schwer überschaubar. Das bisherige Berliner Neutralitätsgesetz betreffend Lehrer und allgemein Beamte ist nach einem rechtskräftigen Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2020 schwer angeschlagen und soll mit dem neuen CDU/SPD-Senat stark modifiziert werden. Eine neutralitätsfreundlichere Position hat demgegenüber der Europäische Gerichtshof für das private Recht vertreten. Ungelöste Probleme hat das 2021 verabschiedete Bundesgesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten erneut aufgeworfen.
In dieser Situation ist eine zusammenfassende Untersuchung von Nutzen, geht es doch um die Kollision von Neutralität und Glaubensfreiheit und ihre gegenseitige Gewichtung. Das stößt in den Kern der Neutralitätsdiskussion und damit des Religionsverfassungsrechts. Die Untersuchung Wolfgang Heckers befasst sich gleichermaßen mit juristischen wie nichtjuristischen Fragen.
Am 20. April 2023 diskutierten Abgeordnete und Sachverständige im Verfassungsausschuss des Bayrischen Landtags darüber, wie sich sexualisierte klerikale Gewalt gegen Kinder und Jugendliche aufarbeiten lässt.
Monatelange verhandelten Bund, Länder und Kirchen ohne die Beteiligung säkularer Interessensvertreter:innen oder sonstiger nichtkirchlicher Beteiligten, wie das "Bündnis altrechtliche Staatsleistungen abschaffen" (BASTA) Anfang des Jahres kritisierte,
über die seit über 100 Jahren verfassungsrechtlich gebotene Ablösung der Staatsleistungen. Die Verhandlungen sind nun, wie der hpd unter Auswertung verschiedener Presseberichte schreibt, wohl vorerst am Veto der Länder gescheitert.
Am vergangenen Wochenende fand unter reger Teilnahme unser 7. Beiratstreffen im "Haus Weitblick", dem Sitz der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs), statt. Auf der Tagesordnung standen hochrelevante aktuelle Themen wie die Neuregelung der Gesetze zum Schwangerschaftsabbruch sowie zur Freitodbegleitung.