BVerfG: Vorlagefrage zur Abgabe von Natrium-Pentobarbital unzulässig

hpd: "Für die betroffenen Schwerstkranken ist der Nervenkrieg leider noch lange nicht vorbei." Professor Robert Roßbruch, Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) und ifw-Beirat, der als Rechtsanwalt derzeit insgesamt acht Antragsteller/innen bei ihren Anträgen auf Erlaubnis zum Erwerb von Natrium-Pentobarbital (NaP) vertritt, bewertet die gestern veröffentlichte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. 05. 2020 (Az. 1 BvL 2/20 u.a.) (verfassungs-)rechtlich für schlüssig und konsequent und mittelfristig für zielführend, jedoch bezogen auf die aktuelle Situation der Betroffenen für praxisfern. (Weiterlesen)