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BVerfG: Vorlagefrage zur Abgabe von Natrium-Pentobarbital unzulässig

hpd: "Für die betroffenen Schwerstkranken ist der Nervenkrieg leider noch lange nicht vorbei." Professor Robert Roßbruch, Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) und ifw-Beirat, der als Rechtsanwalt derzeit insgesamt acht Antragsteller/innen bei ihren Anträgen auf Erlaubnis zum Erwerb von Natrium-Pentobarbital (NaP) vertritt, bewertet die gestern veröffentlichte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. 05. 2020 (Az. 1 BvL 2/20 u.a.) (verfassungs-)rechtlich für schlüssig und konsequent und mittelfristig für zielführend, jedoch bezogen auf die aktuelle Situation der Betroffenen für praxisfern. (Weiterlesen)

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Kirchen geraten bei der Zwangskonfessionalisierung von Ausländern und ehemaligen DDR-Bürgern stärker unter Druck

Neue Entwicklungen in zwei ifw-Fällen: Gegen das grob fehlerhafte Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts zugunsten der evangelischen Kirche gegen eine ehemalige DDR-Bürgerin, die nach knapp 60 Jahren ihres Lebens als Konfessionsfreie Kirchensteuer nachzahlen soll, wurden am 2. März 2020 Rechtsmittel eingelegt. Im Fall des Franzosen Thomas Bores hat das Erzbistum Berlin nach fünf Jahren juristischen Streits und mehreren Wellen negativer Medienberichterstattung Ende Februar 2020 den Kirchensteuerbescheid aufgehoben. Die Praxis der Zwangskonfessionalisierung von zuziehenden Ausländern über die Kirchensteuerstellen in Finanzämtern hat die Kirche jedoch noch nicht nachweislich geändert. Deshalb sieht das ifw die Politik in der Pflicht: Überkommene Kirchenprivilegien abschichten, religiösen Verbraucherschutz stärken und Betroffene über die Risiken der Zwangskonfessionalisierung aufklären.

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Zur weltanschaulich-religiösen Neutralität der Justiz und zum Kopftuch von Rechtsreferendarinnen

Der Beschluss des 2. Senats zu einer Verfassungsbeschwerde wurde mit 7:1 Stimmen gefasst. Seine besondere Bedeutung besteht darin, dass er das Gebot weltanschaulich-religiöser Neutralität gegenüber der Glaubensfreiheit entscheidend stärker gewichtet als der 1. Senat im Jahr 2015 in seiner umstrittenen Entscheidung zum Lehrerinnen-Kopftuch. Der 2. Senat schließt jetzt in der Neutralitätsfrage an sein Urteil zum Lehrerinnen-Kopftuch von 2003 an und führt diese Linie für den Bereich der Justiz weiter. Ein Kommentar von ifw-Direktoriumsmitglied Gerhard Czermak zum Beschluss des BVerfG (1. Senat) betreffend das begrenzte Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen vom 14. 1. 2020 (Az. 2 BvR 1333/17).

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Sterbehilfe-Urteil des BVerfG: Eric Hilgendorf bewertet in der LTO die Nichtigerklärung von § 217 StGB als Befreiungsschlag

In der Legal Tribune Online (LTO) vom 27. Februar 2020 bewertet Eric Hilgendorf das Urteil des BVerfG vom 26. Februar 2020 (2 BvR 2347/15) zu § 217 StGB als Befreiungsschlag, gerade in Zeiten einer Tendenz zur Übertherapie am Lebensende. Mit dem Bekenntnis zur persönlichen Autonomie habe das Gericht Rechtsgeschichte geschrieben. Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf ist Strafrechtsprofessor in Würzburg, Beirat im Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) und Mitinitiator der Petition, die vor fünf Jahren 150 deutsche Strafrechtslehrer gegen die Neuregelung von § 217 StGB vorgebracht hatten.

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Staatsminister a.D. Rolf Schwanitz: Das Urteil des BVerfG zur Sterbehilfe ist ein Weckruf an den Bundestag

In einem Kommentar für das Portal "Säkulare Sozialdemokrat_innen" vom 27. Februar 2020 sieht Rolf Schwanitz in dem Urteil des BVerfG zur Sterbehilfe einen Weckruf an den Bundestag. Es müsse eine "harte und selbstkritische Nachbetrachtung" erfolgen. Denn 360 Abgeordnete hätten mit dem verfassungswidrigen Brand-Griese-Vogler-Terpe-Antrag "das Selbstbestimmungsrecht, das Herzstück unserer Grund- und Menschenrechte, millionenfach missachtet und gebrochen". Rolf Schwanitz ist Bundessprecher der "Säkularen Sozialdemokrat_innen", Beirat im Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) und Staatsminister a.D. im Bundeskanzleramt und Parlamentarischer Staatssekretär a.D. im Bundesministerium für Gesundheit.

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BVerfG: Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen verfassungsgemäß

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts die Verfassungsbeschwerde einer hessischen Rechtsreferendarin gegen das Verbot, bei bestimmten dienstlichen Tätigkeiten ein Kopftuch zu tragen, zurückgewiesen. Danach ist die Entscheidung des Gesetzgebers für eine Pflicht, sich im Rechtsreferendariat in weltanschaulich-religiöser Hinsicht neutral zu verhalten, aus verfassungsrechtlicher Sicht zu respektieren. Zwar stellt diese Pflicht einen Eingriff in die Glaubensfreiheit und weitere Grundrechte der Beschwerdeführerin dar. Dieser ist aber gerechtfertigt. Als rechtfertigende Verfassungsgüter kommen die Grundsätze der weltanschaulich-religiösen Neutralität des Staates und der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege sowie die negative Religionsfreiheit Dritter in Betracht. Hier kommt keiner der kollidierenden Rechtspositionen ein derart überwiegendes Gewicht zu, das dazu zwänge, der Beschwerdeführerin das Tragen religiöser Symbole im Gerichtssaal zu verbieten oder zu erlauben.

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BVerfG: „Sterbehilfeverhinderungsgesetz“ verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner heutigen Entscheidung § 217 StGB für nichtig erklärt. Führende Politikerinnen und Politiker wie Angela Merkel und Jens Spahn müssen sich nun vorwerfen lassen, 2015 für ein Gesetz gestimmt zu haben, das nicht auf dem Boden der Verfassung steht. Ein Bericht aus Karlsruhe von gbs-Vorstandssprecher Michael Schmidt-Salomon.

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Bundesverfassungsgericht muss Anspruch auf Abgabe von Natriumpentobarbital zur Selbsttötung prüfen

Am 19. November 2019 hat das Verwaltungsgericht Köln eine wichtige Entscheidung im Kampf um das Selbstbestimmungsrecht am Lebensende getroffen: Es erklärte das generelle Verbot des Erwerbs von Betäubungsmitteln zur Selbsttötung für mit dem Grundgesetz unvereinbar. Deshalb setzte es sechs Klageverfahren aus und legte die einschlägigen Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vor (Az: 7 K 8461/18). Die Karlsruher Richter werden nunmehr also nicht nur eine – alsbald mit Spannung erwartete – Entscheidung über das Verbot ärztlicher Sterbehilfe (§ 217 StGB) treffen, sondern auch über die Pflicht des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte  (BfArM) befinden, den Erwerb des Betäubungsmittels Natriumpentobarbital (NaPB) in Fällen extremer Sterbensnot zum Zweck der Selbsttötung zu erlauben.

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Kirchliches Arbeitsrecht: ifw-Gutachten beim BVerfG im Fall „Egenberger“ eingereicht

Im März 2019 hat das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. in der Rechtssache "Egenberger" beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde eingelegt. Diese richtet sich unmittelbar gegen das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Oktober 2018 (Az. 8 AZR 501/14) und mittelbar gegen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 17. April 2018 (Rs. C-414/16). Inhaltlich geht es um das kirchliche Arbeitsrecht, genauer die kirchliche Einstellungspolitik, welche die Richter als diskriminierend bewerteten. Gegen diese Entscheidungen wendet sich die Diakonie. Zu den Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde der Diakonie hat das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) zwei Rechtsgutachten bei renommierten Experten in Auftrag gegeben. 

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