Hessisches Kopftuchverbot gilt weiter
LTO: Die hessische Referendarin, die bei bestimmten Ausbildungstätigkeiten ihr Kopftuch ablegen muss, hat Verfassungsbeschwerde erhoben. Den Eilantrag dazu hat das BVerfG abgelehnt. (Weiterlesen)
LTO: Die hessische Referendarin, die bei bestimmten Ausbildungstätigkeiten ihr Kopftuch ablegen muss, hat Verfassungsbeschwerde erhoben. Den Eilantrag dazu hat das BVerfG abgelehnt. (Weiterlesen)