Reinhard Merkel in der FAZ: Suizidbeihilfe-Gutachten von Udo Di Fabio überzeugt nicht

FAZ: Reinhard Merkel (ifw-Beirat) übt in dem FAZ-Artikel "Gegenrede zu Di Fabio. Der Staat darf beim Suizid helfen" am 15. Februar 2018 deutliche Kritik an dem Gutachten "Erwerbserlaubnis letal wirkender Mittel zur Selbsttötung in existenziellen Notlagen", das der ehemalige Verfassungsrichter Udo Di Fabio für das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 2. März 2017 (Az.: 3 C 19/15) erstellte.

In dem Gutachten befasst sich Di Fabio mit der Frage, ob das Bundesinstitut aufgrund der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts schwer Leidenden den Zugang zu dem Medikament Natrium-Pentobarbital eröffnen müsse.  Auch in Extremfällen quälenden Lebens und Sterbens sei laut Di Fabio die Verpflichtung einer staatlichen Institution, den Erwerb eines Betäubungsmittels zu Suizidzwecken zu erlauben, rechtlich ausgeschlossen.

Merkel stellt in der FAZ hingegen fest, dass keines der zentralen Argumente von DiFabio überzeugen kann. "Ersichtlich erkennt die Rechtsordnung an, dass in bestimmten Fällen besonderer Not die Aufgabe der Medizin nicht mehr und nicht allein in ihrer klassischen Zuständigkeit für Diagnose, Therapie und Prävention liegt, sondern einfach darin, betroffenen Menschen bestmöglich zu helfen. Zu dieser Hilfe kann manchmal die Erlaubnis gehören, ein Mittel zum Zweck der Selbsttötung zu erwerben … Das BVerwG hat dies richtig gesehen."