Zusammenfassung des Aufsatzes von Gerecke/Roßmüller in NJW 2022, Heft 27: "Schadensersatzhaftung der katholischen Kirche in Missbrauchsfällen"
Ein beachtenswerter Aufsatz legt in einer neueren Ausgabe der Neuen Juristischen Wochenschrift dar, dass Opfer klerikaler Sexualstraftaten einen Anspruch gegen die kirchliche Anstellungskörperschaft haben (NJW 2022, 1911 ff., Bezahlschranke: hier). Die beiden Autoren, der auf das Schadensersatzrecht spezialisierte Rechtsanwalt Christian Roßmüller und der ehemalige Staatsanwalt mit sexualstrafrechtlichem Dezernatsschwerpunkt und jetzige wissenschaftliche Mitarbeiter an einem zivilrechtlichen Lehrstuhl Christian Gerecke, arbeiten in überzeugender, umfassender und kleinteiliger Weise heraus, dass viele Missbrauchsopfer einen echten Rechtsanspruch gegen die Kirche selbst haben – und damit gegenüber einer solventen Schuldnerin.