Mitteilungen

Aktuelle Nachrichten und Veranstaltungshinweise von Interesse für säkulare Rechtspolitik.

Zusammenfassung des Aufsatzes von Gerecke/Roßmüller in NJW 2022, Heft 27: "Schadensersatzhaftung der katholischen Kirche in Missbrauchsfällen"

Ein beachtenswerter Aufsatz legt in einer neueren Ausgabe der Neuen Juristischen Wochenschrift dar, dass Opfer klerikaler Sexualstraftaten einen Anspruch gegen die kirchliche Anstellungskörperschaft haben (NJW 2022, 1911 ff., Bezahlschranke: hier). Die beiden Autoren, der auf das Schadensersatzrecht spezialisierte Rechtsanwalt Christian Roßmüller und der ehemalige Staatsanwalt mit sexualstrafrechtlichem Dezernatsschwerpunkt und jetzige wissenschaftliche Mitarbeiter an einem zivilrechtlichen Lehrstuhl Christian Gerecke, arbeiten in überzeugender, umfassender und kleinteiliger Weise heraus, dass viele Missbrauchsopfer einen echten Rechtsanspruch gegen die Kirche selbst haben – und damit gegenüber einer solventen Schuldnerin.

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Aufarbeitung innerkirchlichen Missbrauchs

Der Missbrauchsskandal hat die Katholische Kirche ist weltweit erschüttert. Während in manchen Ländern wie Spanien und Frankreich unabhängige Untersuchungskommissionen an der Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs arbeiten, versucht die Kirche dies hierzulande in Eigenregie zu leisten und hat hierzu externe Gutachter beauftragt. Die Aufklärung des eigenen Fehlverhaltens durch die Kirche und die von ihr beauftragten Gutachter stößt jedoch in vielfacher Hinsicht an ihre Grenzen. Auch die Strafjustiz und Zivilgerichtsbarkeit in Deutschland waren zu einer umfassenden Aufklärungsarbeit bisher nicht in der Lage. Die Betroffenen fordern deshalb schon lange eine  "Wahrheitskommission" nach spanischem bzw. französischem Vorbild.  Die Verantwortlichen in Staat und Kirche sollten es nicht länger bei Absichts- und Sympathiebekundungen belassen, sondern auch in Deutschland eine unabhängige Kommission einsetzen, um sichtbar zu machen, welches Unrecht den Opfern widerfahren ist.

Ein Kommentar von Jörg Scheinfeld, der auch bei MIZ-online erschienen ist.

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Aufruf für mehr Transparenz bei Entschädigungen

Einige Betroffene sexueller Gewalt haben gemeinsam einen Aufruf zur Erfassung der von der katholischen Kirche gezahlten Anerkennungsleistungen gestartet. Der Aufruf richtet sich an Opfer sexualisierter Gewalt, die von der katholischen Kirche bereits eine Entschädigungszahlung erhalten haben. Er soll für mehr Transparenz bei Entschädigungen kirchlicher Missbrauchsopfer sorgen.

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Wie viel zahlt man in Deutschland über seine Lebenszeit an Kirchensteuern? Neues Portal: KircheKassiert.de

Deutschlands Kirchensteuern sind weltweit einmalig. Frankreich, Österreich und Italien beispielsweise haben die Kirchensteuer längst abgeschafft. In Deutschland allerdings zahlt man das drei- bis fünffache im Vergleich zu den wenigen anderen Ländern, wie Spanien, in denen es noch Kirchensteuern gibt.

Das neue Portal www.KircheKassiert.de strebt Aufklärung an und fordert Transparenz. So hat die Kirche bspw. im Jahr 2019 über 12 Milliarden Euro an Kirchensteuern eingenommen, wovon aber nur ca. 5 bis 8 % für "gute Zwecke" ausgegeben werden.

Der Kirchensteuer-Rechner auf dem Portal zeigt, wie sich die monatlichen Zahlungen über das Leben ansammeln. So zahlt ein durchschnittlich verdienender Single in Deutschland rund 70.000 Euro Steuern über seine Lebenszeit. 

Das Team von www.KircheKassiert.de fordert, dass kirchliche Institutionen wie jeder andere eingetragene Verein (e.V.) in Deutschland seine Mitgliedschaftsbeiträge selbst einsammelt. Außerdem tritt die Gruppe dafür ein, dass die Kirche für Transparenz über Einnahmen, Ausgaben und ihren Besitz sorgt.

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Änderungsantrag: Keine 10 Milliarden Euro für die Kirchen zur Ablösung der Staatsleistungen

Die Kritikpunkte zum "Entwurf eines Grundsätzegesetzes zur Ablösung der Staatsleistungen" der Oppositionsfraktionen FDP, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) am 14. Dezember 2020 in Form eines Änderungsantrags veröffentlicht. Basierend auf den Ansprüchen der Kirchen auf positive Staatsleistungen aus dem Jahr 1919, beläuft sich die Ablösesumme auf insgesamt 135 Millionen Euro. Per Gesetz sollen jedoch 10 Milliarden Euro zweckungebundener Einmalzahlung und Steuertransfers auf 20 Jahre für die Kirchen durchgesetzt werden – und das obwohl die Bundesländer seit 1949 bereits insgesamt über 19 Milliarden Euro Staatsleistungen gezahlt haben. Das ifw fordert Abgeordnete auf, diesen Griff in die Staatskasse abzuwenden: "Die Abgeordneten sollten bei ihrer Entscheidung Wortlaut und Sinn der Verfassungsvorgaben, historische Fakten, fiskalische Interessen und letztlich die Belastung der nächsten Generation der Steuerzahler berücksichtigen."

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Gesetzentwurf des ifw zur Abschaffung des Blasphemieparagrafen 166 StGB: Wann handeln CDU/CSU und SPD?

In der Debatte um die Verteidigung der Meinungsfreiheit nach dem Mord an dem fran­zö­si­schen Leh­rer Sa­mu­el Paty und der Einschüchterung von deutschen Lehrern und Schülern, Künstlern, Journalisten und Staatsbürgern durch gewaltbereite Islamisten haben NJW und Süddeutsche Zeitung wichtige Artikel mit eindeutiger Forderung veröffentlicht: der Bundestag soll den Blasphemieparagrafen 166 Strafgesetzbuch (StGB) abschaffen. Das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) hat die Wahlprogramme der Bundestagsparteien ausgewertet und kommt zu dem Ergebnis, dass eine Abschaffung möglich ist, wenn die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD ihre Positionen modernisieren und an die heutigen gesellschaftlichen und verfassungsrechtlichen Erkenntnisse anpassen. Als Debattenimpuls hat das ifw einen kurzen Gesetzentwurf zur Abschaffung von §166 StGB erstellt.

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