Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs
Am vergangenen Wochenende fand unter reger Teilnahme unser 7. Beiratstreffen im "Haus Weitblick", dem Sitz der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs), statt. Auf der Tagesordnung standen hochrelevante aktuelle Themen wie die Neuregelung der Gesetze zum Schwangerschaftsabbruch sowie zur Freitodbegleitung.
Bei allen noch zu klärenden Fragen, wie eine angemessene Abwägung zwischen dem reproduktiven Selbstbestimmungsrecht der Frau und dem Schutz des werdenden Lebens aussehen soll, ist die bestehende Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs nach Einschätzung unserer ifw-Mitglieder weder angemessen noch geboten. Daher setzt sich das ifw – wie auch Bundesfamilienministerin Lisa Paus und der Deutsche Juristinnenbund – für die Streichung der §§ 218 ff. StGB ein und wird einen Gesetzentwurf für eine angemessene Fristenlösung zum öffentlichen Diskurs stellen.
Entschieden wenden wir uns auch gegen den Gesetzentwurf von Lars Castellucci et al., der den vom Bundesverfassungsgericht am 26.02.2020 für mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig erklärten § 217 StGB in nur leicht modifizierter Form wiederbeleben will. Eine strafrechtliche Regelung der Freitodbegleitung halten unsere ifw-Beiräte mit Blick auf die diesbezüglich eindeutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nämlich für klar verfassungswidrig und sprechen sich mit Nachdruck gegen einen neuen § 217 StGB aus.
Anlässlich eines von uns unterstützten Rechtsfalls, in dem ein iranischer Menschrechtsaktivist strafrechtlich wegen eines angeblichen Verstoßes gegen § 166 StGB verfolgt und zunächst erstinstanzlich schuldig gesprochen – und in zweiter Instanz freigesprochen – wurde, stand auch diese Vorschrift auf dem Prüfstand. Nach längerer Diskussion der juristischen Details plädierten unsere Beiräte mehrheitlich für die Abschaffung des § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen).
Debattiert wurde ferner über das kirchliche Arbeitsrecht, die intransparenten Geheimverhandlungen zwischen Bund, Ländern und Kirchen zur Ablösung der Staatsleistungen, über Ethikunterricht und bekenntnisfreie Schulen, die Möglichkeiten der zivilrechtlichen Entschädigung der Opfer klerikalen Missbrauchs sowie über den von unserem Instituts-Direktor Jörg Scheinfeld als Erstunterzeichner unterstützten offenen Brief, in dem die Abschaffung der "Beschneidungserlaubnis" des § 1631d BGB gefordert wird.
Wir freuen uns zudem, die Richterin am Bundesarbeitsgericht a.D. Dr. Ulrike Brune neu in unserem Beirat begrüßen zu dürfen.