Tanzverbot am Gründonnerstag und Karfreitag - BVerfG weist Richtervorlage als unzulässig zurück

Mit Beschluss vom 11.08.2025 (1 BvL 2/25) erklärt das Bundesverfassungsgericht eine Richtervorlage, die die Verfassungsmäßigkeit des sog. "Tanzverbots" am Gründonnerstag und Karfreitag infrage stellt, für unzulässig. Laut Kammer habe die Vorlage nicht den Darlegungsanforderungen genügt.




