Sterbehilfe

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ifw-Beirat Ludwig A. Minelli kommentiert wegweisende BVerwG-Entscheidung zur Sterbehilfe

hpd: Das Bundesverwaltungsgericht hat erstmals im Zusammenhang mit den Artikeln 1 und  2 des deutschen Grundgesetzes erklärt, dass das Selbstbestimmungsrecht des Menschen auch in Bezug auf einen beabsichtigten Suizid in der Weise zu schützen ist, dass ihm ein Zugang zum (Sterbe-) Medikament Natrium-Pentobarbital (NaP) eröffnet werden muss, wenn zumutbare Alternativen fehlen. Bislang konnten sich deutsche Juristen diesbezüglich nur auf ein ausländisches und auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte berufen. (Weiterlesen)

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2. Stellungnahme der gbs zu den Verfassungsbeschwerden gegen § 217 StGB

Dr. Jacqueline Neumann|Die zweite Stellungnahme der Giordano-Bruno-Stiftung (ausgearbeitet von Dr. Jacqueline Neumann) ergänzt die Argumentation der 1. Stellungnahme der gbs (verfasst von Dr. Michael Schmidt-Salomon), die am 27.9.2016 beim Bundesverfassungsgericht eingereicht wurde. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass § 217 StGB mit dem Grundgesetz unvereinbar ist. Eine verfassungskonforme Auslegung des Gesetzes ist nicht möglich.

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1. Stellungnahme der gbs zu den Verfassungsbeschwerden gegen § 217 StGB

Dr. Michael Schmidt-Salomon | Das im vergangenen Jahr vom Deutschen Bundestag beschlossene "Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung"  (§ 217 StGB) ist "weder geeignet, noch erforderlich noch verhältnismäßig, um die Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu schützen". Zu diesem Ergebnis kommt eine Stellungnahme des Autors, die die Giordano-Bruno-Stiftung  (gbs) vergangene Woche beim Bundesverfassungsgericht eingereicht und auch auf ihrer Website veröffentlicht hat. 

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